Bürgermeister Norbert Mai sprach in der Gartenschau-Ausschuss-Sitzung am Donnerstag von einem tollen Kommunikationsort: Der Rathausplatz sei offiziell am Montag fertiggestellt. Es fehlten aber noch Beleuchtung und Möblierung. Foto: Kugel Foto: Schwarzwälder-Bote

Informationen zu Entschädigungszahlen für Gewerbebetriebe / Erscheinungsbild verbessern

Bad Herrenalb (mak). Bürgermeister Norbert Mai sprach von einer neuen Herausforderung. Das Ganze funktioniere nicht ohne Rechtsberatung. Am Donnerstag beauftragte der Gartenschau-Ausschuss die Verwaltung auf Grundlage eines Erstentwurfs die Vorbereitungen zu treffen. Und zwar für eine Verfahrensweise zur Entschädigung für Gewerbebetriebe während der Baumaßnahmen im Rahmen der Gartenschau 2017. Im Oktober soll der Gemeinderat eine Vorlage erhalten. Das Ganze fließt dann in die Haushaltsberatungen ein.

Die Verwaltung führte aus, dass beispielsweise in Karlsruhe ein Entschädigungsmanagement eingerichtet worden sei. Die Stadt Bad Herrenalb beabsichtige Rahmenbedingungen festzulegen, um etwaige Entschädigungsanträge der Betriebe entsprechend zu behandeln.

Der Ablauf könnte so aussehen: schriftlicher Entschädigungsantrag (vorgegebenes Antragsformular); Vorprüfung; Austausch der erforderlichen Unterlagen zwischen Antragsteller und Gutachter/Wirtschaftsprüfer; Erstellung eines Gutachtens und Vorschlag zur Entschädigungshöhe; abschließende Bewertung durch die Stadt; Vorschussgewährung; Austausch der erforderlichen Unterlagen nach Abschluss der Baumaßnahme beziehungsweise bis Ende 2017; abschließende Bewertung und Festlegung der Entschädigungshöhe; Auszahlung oder Rückzahlung des Vorschusses unverzinst.

Im Entwurf ist unter anderem zu lesen: "Bei entsprechendem Vorliegen der Voraussetzungen werden 60 Prozent der Rohgewinndifferenz entschädigt. Der Betrachtungszeitraum der Entschädigung ist die Dauer der Baumaßnahme im Rahmen der Gartenschau Bad Herrenalb 2017 bis zum Jahresende 2017. Den bauzeitbedingten Verlusten kann und soll ein Umsatzplus während der Zeit der Gartenschau gegenüberstehen. Erst am Jahresende 2017 wird beurteilt, ob die wirtschaftlichen Einbußen durch ein Umsatzplus aufgefangen worden sind." Bei Gewerbebetrieben außerhalb des unmittelbaren Baustellenbereichs sei eine Entschädigung möglich, erfordere aber eine intensive Prüfung des Einzelfalls.

Eine Entscheidung des Gemeinderats muss bei den Haushaltsberatungen auch in Sachen Aufwertung des Stadtbildes im Rahmen der Gartenschau fallen. Hat doch der Ausschuss zugestimmt, ein Programm in Zusammenarbeit mit der Kommunalentwicklung auszuarbeiten.

Wie die Verwaltung ausführte, sind einige der Gebäudefassaden und Grundstücksvorplätze, die im Durchfahrtsbereich (Dobler-, Ettlinger- und Gernsbacher Straße) liegen und eine unmittelbare Wirkung auf den öffentlichen Raum haben, "in den letzten Jahren und Jahrzehnten wenig bis gar nicht verändert beziehungsweise erneuert worden". Die Stadt beabsichtige daher den Ansatz der ehemaligen Ortsbausatzung zum Schutz, zum Erhalt und zur Pflege von Fachwerkbauten und sonstigen erhaltenswerten Bauten wieder aufzugreifen. Und mit Blick auf die Gartenschau Maßnahmen der Gebäude-/Grundstückseigentümer zu fördern, die eine Aufwertung der Fassaden und Areale bewirken, "damit das Erscheinungsbild der Stadt positiv verändert werden kann".

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Kurpromenade" können in der Regel nur umfassende Arbeiten gefördert werden. Maßnahmen, die lediglich der Instandhaltung und der Verschönerung der Gebäude dienen beziehungsweise die Außenanlagen betreffen, bleiben außen vor. In einem Stadtplan wurde der geplante Geltungsbereich markiert. Dieser umfasst grob geschätzt 200 Gebäude.

Eine Deckelung des Gesamtbudgets sei sinnvoll, so die Verwaltung weiter. Für vergleichbare Programme in anderen Städten seien circa 200 000 Euro brutto bereitgestellt worden. Es wird vorgeschlagen, die Förderung in Bad Herrenalb auf 30 Prozent Zuschuss zu der Investitionssumme – maximal 5000 Euro – zu begrenzen.