Haushalt: Schreiben der Kommunalaufsicht

Bad Herrenalb (mak). Der Bad Herrenalber Gemeinderat verabschiedete im April den Haushalt 2017 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Touristik und Gartenschau. Es gab jeweils zwei Gegenstimmen sowie zwei Enthaltungen (wir berichteten).

Stadtkämmerin Sabine Zenker gab Erläuterungen. Es handelte es sich um die erste öffentliche Beratung – wobei die Zahlenwerke gleich verabschiedet wurden.

Ein Schreiben der Abteilung Kommunalaufsicht und Revision des Calwer Landratsamts von Ende April weist nun darauf hin, dass man die in Bad Herrenalb praktizierte Verfahrensweise für rechtlich bedenklich hält.

Mögliche Vermischung

Vonseiten der Stadtverwaltung sei deswegen zugesagt worden, bei Haushaltsberatungen zukünftig strikt darauf zu achten, öffentlich zu behandelnde Punkte nicht mehr nichtöffentlich in Klausurtagungen vorzubesprechen. Und zwar deshalb, um den Anschein einer unzulässigen Vorberatung (mögliche Vermischung von öffentlichen und nichtöffentlichen Themen) zu vermeiden.

Ausführlich vorgetragen

Bei der Beurteilung des von einem Bad Herrenalber Bürger gerügten Vorgangs sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Haushaltssatzung der Stadt trotz aller Bedenken noch rechtmäßig zu Stande gekommen und deshalb genehmigungsfähig sei.

Weiter teilte die Abteilung Kommunalaufsicht und Revision mit: Die in der nichtöffentlichen Klausurtagung angesprochen Inhalte seien in der Gemeinderatssitzung am 22. Februar ausführlich vorgetragen und vom Gemeinderat eingehend diskutiert worden. Die Bürger hätten daher "nach unserer Auffassung" den Meinungsbildungsprozess des Gremiums vollständig erkennen können.

Bad Herrenalbs Rathauschef Norbert Mai sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass künftig – wie in den vergangenen Jahren – die Haushaltsberatungen in den Gemeinderatssitzungen öffentlich behandelt würden.