In der Stadt Bad Herrenalb gelten ab 1. Januar neue Sätze. Foto: Kugel

Gremium stimmt zu. Vorberatung in Klausurtagung. Hundehalter zahlen ab Januar mehr.

Bad Herrenalb - In der Stadt Bad Herrenalb werden ab 1. Januar 2015 Steuern erhöht. Und zwar moderat, wie die Mitglieder des Gemeinderats am Mittwochabend versicherten.

Die Hebesätze bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (bebaute und unbebaute Grundstücke) werden wie folgt angehoben: A von 1600 auf 1900 von Hundert; B von 410 auf 420 von Hundert, ab 1. Januar 2016 von 420 auf 430 von Hundert und ab 1. Januar 2017 von 430 auf 450 von Hundert.

Die bislang letzte Erhöhung hat hier das Gremium 2006 festgesetzt. Bei der Grundsteuer A belaufen sich die Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2015 auf circa 16.000 Euro – diese verteilen sich so: 70 Prozent Forstbetrieb Bad-Württemberg (Staatswald), 15 Prozent Stadtwald und 15 Prozent private landwirtschaftliche Grundstücke. Die Erhöhung der Grundsteuer B zum 1. Januar bewirkt ein Plus von circa 30.000 Euro.

Laut Sitzungsvorlage der Verwaltung sollte nach neun Jahren ein Mehr von 2,4 Prozent für jeden Grundstückseigentümer vertretbar sein.

Seit 1979 erhebt die Stadt eine Zweitwohnungssteuer – mittlerweile mehr als 30 Jahre sind die Sätze unverändert. Eine Erhöhung um 20 Prozent ist laut Verwaltung gerechtfertigt. Das Gesamtaufkommen beträgt jährlich circa 170.000 Euro. Die beschlossene Änderung bedeutet nun jährlich ein Mehr von rund 34.000 Euro.

Die Steuer beträgt künftig 215 Euro bei einem jährlichen Mietaufwand bis zu 1850 Euro, bis 3700 Euro sind es 435 Euro und bei einem höheren Betrag 650 Euro.

Mit Blick auf die Vergnügungssteuer wird der Satz für alle Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 15 auf 20 Prozent erhöht. Somit belaufen sich die Mehreinnahmen auf jährlich rund 17.000 Euro.

In Gaststätten und Bistros sind aktuell im Stadtgebiet 18 Geldspielgeräte mit und vier Automaten ohne Gewinnbeteiligung aufgestellt. Sie verteilen sich auf sieben Örtlichkeiten. Die Vergnügungssteuer betrug bislang jährlich etwa 60.000 Euro.

Für den ersten Hund müssen im Jahr 96 Euro bezahlt werden. Die Satzungsänderung der Hundesteuer beinhaltet nun, dass für jeden weiteren Vierbeiner der Steuersatz von 168 auf 192 Euro angehoben wird. Hier kommen unter dem Strich 1104 Euro Mehreinnahmen zusammen. 2014 waren 402 Erst- und 44 Zweithunde angemeldet.

Bürgermeister Norbert Mai sagte, dass in Zukunft turnusmäßig alle zwei bis drei Jahre die Steuern in Sachen Erhöhung überprüft werden müssten. Wobei es dafür nie einen passenden Zeitpunkt gebe. Andreas Tockhorn (BF-BHA) und Christian Romoser (CDU) bezeichneten es als unglücklich, dass der Zusammenhang zum Haushalt, der noch nicht eingebracht wurde, fehle. Letzterer sprach sich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer aus, genauso wie Fraktionskollege Klaus Lienen.

Wie in der Aussprache zu erfahren war, sagten die Räte in der Klausurtagung Ja zu den Steuererhöhungen. Reinhard Domke (BF-BHA) plädierte für mehr Transparenz. In der öffentlichen Sitzung könne durchaus die vorangegangene Diskussion zum Thema wiederholt werden.