Kritik an Straubenhardter Teilflächennutzungsplan zu Windkraftanlagen / Frist bis 16. Januar verlängert

Von Winnie Gegenheimer

Bad Herrenalb-Bernbach. Keine Windkraft ohne adäquate physikalische Speicher, sich nicht an politisch korrekte Aussagen einfach anpassen, sondern sie kritisch hinterfragen: Schon seit Jahren ist die ArGe für eine windradfreie Heimat e.V. mit Sitz in Bad Herrenalb-Bernbach und mehr als 70 Mitgliedern aus der ganzen Region aktiv, informiert sich und agiert, wenn es um das Thema Windkraft im Nordschwarzwald geht.

Jetzt hat die ArGe eine Stellungnahme zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes zu Windkraftanlagen in Straubenhardt an den dortigen Bürgermeister Helge Viehweg verfasst. Bereits im vergangenen Sommer bei der Hauptversammlung 2014 war der Blick der ArGe-Mitglieder um den Vorsitzenden Ulrich Kull aus Bernbach und den Dobler Wilhelm Peppler aufmerksam nach Straubenhardt gerichtet gewesen.

"Die Informationsveranstaltung dort im Juli", moniert Kull, "war eine reine Verkaufsveranstaltung für Windkraft." Bei der Bürgerfragestunde in der Gemeinderatssitzung im Oktober, als der Straubenhardter Gemeinderat einen überarbeiteten Entwurf für einen Teilflächennutzungs-plan mit nur einer Gegenstim-me billigte, sei Heinz Hummel, Mitbegründer der neu formierten Bürgerinitiative "Gegenwind Straubenhardt" und ehemaliger Dennacher Ortsvorsteher, von Bürgermeister Viehweg gar "in sehr unschöner Weise abgefertigt worden."

Ulrich Kull und seine Kollegen waren und sind bei all diesen Veranstaltungen vor Ort und haben einen aktuellen Informationsstand. Ihre Einwände zu den von Straubenhardt geplanten Anlagen beziehen sich nicht nur auf die optische Wirkung der unter Umständen bis über 200 Meter hohen Anlagen, die die bisher "in sich ruhende Natur-landschaft" stören, sondern auch auf deren Beleuchtung bei Nacht.

Problem, so die Stellungnahme der ArGe, sei die immer größere Höhe der Anlagen, die Lärmbelästigung (Infraschall) "in nach unseren Informationen nur 840 Meter Entfernung zur Wohnbebauung beispielsweise in Dennach". Das sei inakzeptabel. Für Windkraftanlagen heutigen Standes sollten mindestens 2000 Meter Abstand eingehalten werden, die gesetzlichen Vorgaben seien veraltet und stammten aus den Anfängen der Windkraft mit Bauten von lediglich 30 bis 50 Meter Nabenhöhe. Seit 2008, so bedauert die ArGe, wurde im Bundestag keine Novelle zur TA Lärm beschlossen. Die ArGe verweist auf Studien des Umweltbundesamtes sowie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. "Über die Homepage des Landesverbandes der baden-württembergischen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur und Kulturanlagen, dem wir angehören, können Informationen zu Aktionen sowie zu Risiken und Gefahren für Menschen abgerufen werden", so Kull. Auch jene zu Artenschutz bei Tieren wie Eule, Rotmilan und Schwarzstorch. "Bei dem Fledermausgutachten und seiner Beurteilung wird die Tötung der Tiere billigend in Kauf genommen", ist etwa in der ArGe-Stellungnahme zu lesen. Adresse der Homepage: www.lvbw-wka.de.

Wo vollumfänglicher Schutz von Mensch und Tier beginnt, stehe außerdem die Wirtschaftlichkeit der Anlagen in Frage. Wie auch die geringe Energiedichte und die begrenzte Speichermöglichkeit.

Für die ArGe ist das Straubenhardter Vorhaben "unverantwortlich und kontraproduktiv zur Erzeugung elektrischer Energie". Natur und Mensch würden außen vor gelassen, es gehe vorrangig ums Geld. Daher lehnt die ArGe das Vorhaben strikt ab.

Übrigens: Kommunen – wie in diesem Fall auch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb/Dobel – erhielten eine Verlängerungsfrist zur Einreichung ihrer Stellungnahme zum Straubenhardter Windkraftvorhaben bis 16. Januar. Beide Kommunen haben sich klar gegen Windkraft ausgesprochen und rechtsanwaltlichen Rat eingeholt.