In Bad Herrenalb ist eine 76 Jahre alte Frau Opfer eines Tötungsdelikts geworden. (Symbolfoto) Foto: Fisun Ivan / Shutterstock

52-Jähriger aus Bad Herrenalb wegen Totschlags angeklagt. Verbrechen sieht Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor.

Bad Herrenalb - Wie Bürgermeister Norbert Mai ging es vielen Bürgern in Bad Herrenalb: Es herrschte blankes Entsetzen. Ist doch in der sonst so beschaulichen Stadt an der Alb eine 76 Jahre alte Frau Opfer eines Tötungsdelikts geworden.

Die schreckliche Tat war tagelang Gesprächsthema. Das Verbrechen ereignete sich am 5. Mai, die Rentnerin wurde allerdings erst am 11. Mai gefunden (wir berichteten). Noch bevor der Verdacht auf ihn fiel, stellte sich ein 51-jähriger Mieter einer Wohnung im Ziegelackerweg am selben Tag spätabends bei der Polizei in Rastatt. Er hielt sich eigenem Bekunden nach an verschiedenen Örtlichkeiten auf.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat jetzt bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Tübingen Anklage wegen Totschlags gegen den mittlerweile 52-jährigen Mann aus Bad Herrenalb erhoben. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 13. Mai in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, die Mutter seiner beiden Vermieter getötet zu haben. Er hatte die im selben Haus wohnende Frau am Morgen des Tattages aufgesucht, um mit ihr über seine rückständigen Mieten zu sprechen. Aus unbekannten Gründen kam die Frau laut Staatsanwaltschaft im Flur ihrer Wohnung zu Fall und zog sich eine blutende Kopfplatzwunde zu. Als sie um Hilfe rufen wollte, hielt ihr der Beschuldigte den Mund zu, schlug ihr mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf und würgte sie, bis der Tod eintrat. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Totschlag. Für ein solches Verbrechen ist eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vorgesehen.