Auf großes Interesse stößt die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Sachen "große Schweinezucht" (vordere Reihe, von links): Bürgermeister Walter Klumpp, Torsten Heilshorn als Anwalt der Stadt Bad Dürrheim, Michael Dräger als Vertreter des Regierungspräsidiums, Schweinezüchter Urban Messner, Sachverständiger Claus Richter und der Anwalt Messners, Andreas Staudacher. Foto: Reutter

Verwaltungsgericht Freiburg möchte Urteil bekannt geben. Stadt sieht sich in ihrer Sichtweise bestätigt.

Bad Dürrheim/Freiburg - Schweinezüchter Urban Messner geht den Rechtsweg bis zu Ende. Seine ehrgeizigen Pläne für eine Erweiterung auf dem Gewann Rauäcker bei Oberbaldingen waren am Mittwoch Thema vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg.

Die vorsitzende Richterin Michaela Ecker signalisierte im Vorfeld des Beschlusses, der erst heute öffentlich gemacht werden soll, dass die zur Debatte stehende Veränderungssperre rechtlichen Bestand habe. Diese Sichtweise hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vor einem Jahr zementiert und den Normenkontrollantrag Messners abgelehnt.

Messners Anwalt, Andreas Staudacher, nutzte die neuerliche Möglichkeit bei der gestrigen Verhandlung, um doch noch grünes Licht für Messners Pläne zu erhalten. Dabei verwies er auf Widersprüche im Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung, den die Stadt derzeit erstellt. Hier werde eine maximale Geruchsbelastung durch Tierhaltungsbetriebe von acht Prozent vorgegeben. In Oberbaldingen werde dieser Grenzwert mit aktuell 32 Prozent aber schon überschritten. Für Staudacher ist deshalb unklar, wie der Bebauungsplan seine Ziele erreichen könne, ohne Tierhaltungsbetriebe schließen zu müssen.

Wie der Anwalt der Stadt, Torsten Heilshorn, nach der Verhandlung erläuterte, werde der Grenzwert von acht Prozent in manchen Bereichen tatsächlich überschritten. Deshalb seien Anpassungen des Bebauungsplans nötig. Bestehende Betriebe hätten Bestandsschutz.

Die Veränderungssperre gibt der Stadt Zeit, um bauliche Veränderungen auf dem Gewann Rauäcker zu verhindern, bevor nicht der Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung verabschiedet ist. Dieser Bebauungsplan soll dann regeln, in welchem Umfang Tierhaltungsbetriebe auf der Ostbaar erweitern können. Der Plan, der voraussichtlich nächstes Jahr verabschiedet wird, liegt derzeit nur im Entwurf vor. Doch bereits im Entwurf werden Messners Pläne stark gestutzt. Wie Richterin Ecker ausführte, seien hier maximale Stalllängen von 120 Metern vorgesehen, also deutlich weniger als die von Messner angestrebten 227 Meter Länge.

Die Veränderungssperre ist auch Thema in der Gemeinderatssitzung am morgigen Donnerstag, 19 Uhr, im Haus des Bürgers. Erwartungsgemäß wird das Gremium einer einjährigen Verlängerung der Sperre bis Mitte nächsten Jahres zustimmen, um bis dorthin den Bebauungsplan ausarbeiten zu können.

Die Stadt war bei der gestrigen Verhandlung nur "beigeladen". Die Klage Messners richtete sich vielmehr gegen das Land Baden-Württemberg und dabei gegen den Entscheid des Regierungspräsidiums. Die Landesbehörde hatte im Januar 2013 Messners Vorhaben mit Hinweis auf die Veränderungssperre unmöglich gemacht. Der Vertreter des Regierungspräsidiums, Regierungsdirektor Michael Dräger, unterstrich gestern die Rechtmäßigkeit der von der Stadt erlassenen Veränderungssperre. Daher habe der ablehnende Bescheid des Regierungspräsidiums nach wie vor Gültigkeit.

Das Interesse an der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht war groß. Unter dem Zuhörern waren Vertreter von Tierschutzverbänden, aber auch drei Schüler der Realschule am Salinensee. Sie hatten sich für eine Abschlussarbeit das Thema "Massentierhaltung in Europa" vorgenommen und deshalb die Auseinandersetzungen um Messners umstrittenes Vorhaben verfolgt.

Ebenfalls vor Ort waren mit Jürgen Efinger und Helmut Götz Vertreter der Bürgerinitiative gegen Massentierhaltung auf der Baar. Sie werteten den Verlauf der Verhandlung positiv und gehen davon aus, dass Messners Klage abgewiesen wird.

Heute möchte das Gericht nicht nur das Urteil bekannt geben, sondern auch informieren, ob Messner Berufung einlegen kann.

Kommentar

Baden-Württemberg

Von Markus Reutter

Noch hat das Verwaltungsgericht seinen Beschluss nicht öffentlich gemacht. Doch die Signale des Gerichts waren eindeutig. Schweinezüchter Urban Messner wird aller Voraussicht nach erneut den Kürzeren ziehen und seine ehrgeizigen Pläne nicht verwirklichen können. Zwar hätte die Stadt damit einen Erfolg in dem jahrelangen Rechtsstreit zu verbuchen. Doch die Auseinandersetzungen haben beide Seiten finanziell bluten lassen. Alleine die Stadt geht von über 720 000 Euro für den Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung aus. Ein echter Gewinner hingegen könnte die bäuerliche Tierhaltung sein, rückte doch das Für und Wider von Massentierhaltung durch die Diskussion verstärkt in die Öffentlichkeit. Es liegt letztlich am Verbraucher, der beispielsweise mit dem Kauf regionaler Produkte bäuerliche Landwirtschaft unterstützen kann.