Das geänderte Baugesetzbuch schränkt die Massentierhaltung von Schweinen ein. Foto: Hildenbrand

Martin Hahn unterstützt Stadt und Bürgerinitiative. Doch geändertes Baugesetzbuch geht ihm nicht weit genug.

Bad Dürrheim - Für Christof Trütken und viele weitere Bad Dürrheimer bleibt die Frage: Kann die von Urban Messner auf der Ostbaar geplante Massentierhaltung verhindert werden? Das geänderte Baugesetzbuch helfe nicht viel weiter, bemerkt der grüne Landtagsabgeordnete Martin Hahn.Ob die Novelle noch Einfluss auf die Massentierhaltung von Messner hat, kann Hahn nicht beurteilen. Der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfraktion und zuständige Abgeordnete für den Schwarzwald-Baar-Kreis weiß aber, dass es unter Juristen unterschiedliche Auffassungen gibt. Hahn hofft, dass die Stadt und die Bürgerinitiative gegen die Massentierhaltung auf der Baar noch eine Chance hätten. "Ich hoffe, die Regelung kommt für die Baar nicht zu spät", meint er. Betriebe, die vor dem 2. Juli 2012 einen Antrag gestellt haben, würden noch nach dem alten Gesetz behandelt, befürchtet Trütken, denn bei Messner sei es der 21. März gewesen.

Nach der Novellierung liegt die Grenze bei der Schweinezucht bei 560 Sauen. Die geplante Anlage auf der Ostbaar sehe indes die Haltung von 1300 Tieren vor. "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug", meint der Abgeordnete weiter. Er meint den Hintergrund entlarvt zu haben. Die Gesetzesänderung sei wohl eine Reaktion der Schwarz-Gelben Bundesregierung auf den Rot-Grünen Wahlsieg in Niedersachsen. Doch sei die neue Formulierung des Paragrafen 35 "auf halber Strecke verhungert".

Mit der Novellierung fielen gewerbliche Massentierhaltungen unter bestimmten Umständen zwar aus der Privilegierung und seien anders als Bauernhöfe keine privilegierten Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch mehr. Die Kommunen, so Hahn, bekämen dadurch Steuerungsmöglichkeiten. Städte und Gemeinden, die den Bau von Massentierhaltungsanlagen ermöglichen wollten, müssten jetzt einen Bebauungsplan aufstellen und ein Sondergebiet ausweisen.

Und in diesem Stadium, einen Bebauungsplan zur Steuerung der Tierhaltung aufzustellen, sei die Stadt derzeit, weiß Trütken. Überdies würden Gespräche mit Landwirten geführt und ein Fragebogen erstellt. Neben dem Tierschutz gehe es auch um den Landschaftsschutz, so Trütken. Ein über 200 Meter langer Stall passe nicht in die Landschaft. Er verlangt eine Reduzierung um 100 Meter.

Die Neuregelung gelte für Betriebe ab 1500 Mastschweinen und 4500 Ferkel, ergänzt Hahn. Er bemängelt, dass Massentierhaltungen, die mehr als als die Hälfte des benötigten Futters auf den eigenen Flächen produzieren könnten, nicht betroffen seien und auch weiterhin, so wie Bauernhöfe behandelt und privilegiert bleiben.

Das Regierungspräsidium Freiburg hatte das Bauvorhaben von Messner im Januar abgelehnt. Daraufhin hatte der Landwirt den Rechtsweg beschritten. Das Verfahren werde sich das ganze Jahr hinziehen, meint Trütken und hofft, wie Hahn, auf einen positiven Ausgang für die Initiative und die Stadt.