Im Stadtteil Unterbaldingen wird ein 2,21 Hektar großes Gewerbegebiet entstehen, für das in den nächsten Monaten die Teilerschließung geplant ist. Foto: Kaletta Foto: Schwarzwälder-Bote

Stadtentwicklung: Offenlage des Plans erfolgt vom 3. März bis zum 3. April

Bad Dürrheim (kal). Mit einigen geringfügigen Änderungen beschloss der Gemeinderat einstimmig den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet "Im Hochen" im Stadtteil Unterbaldingen.

Von der Stadt wird die Teilerschließung des Geländes im ersten Halbjahr angestrebt. Einleitend verwies Stadtbaumeister Holger Kurz, dass der Bebauungsplan "Im Hochen" seit 2008 rechtskräftig ist und bisher im Plangebiet lediglich der Festplatz in Anbindung zur angrenzenden Ostbaarhalle ausgebaut wurde. Aufgrund der vorhandenen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken sollen nun Bauflächen auf dem 2,21 Hektar großen Areal erschlossen werden.

Bei den wesentlichen Änderungen gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan handelt es sich um den Bau eines Rückhaltebeckens, was von der Fachbehörde aufgrund aktueller Vorschriften im Bezug auf die Entwässerung als erforderlich angesehen wurde. Auch vor dem Hintergrund einer möglichen Erweiterung des Gewerbegebietes in nordöstlicher Richtung wurde die Einplanung des Rückhaltebeckens als notwendig befunden. Ursprünglich war vorgesehen, die Parkplätze der Gewerbegrundstücke als Senkrechtstellplätze anzulegen, um diese auch bei öffentlichen Veranstaltungen in der Ostbaarhalle oder auf dem Festplatz mit nutzen zu können. Dieses Konzept wurde zu Gunsten der Flexibilität bei der Bebauung und Nutzung der Gewerbeflächen aufgegeben.

Im Rahmen der Planüberarbeitung ergaben sich weitere Änderungen, Verschiebungen und Ergänzungen. Im Hinblick auf die mögliche spätere Erweiterung des Gewerbegebietes im Gewerbegebiet wurde der Ausbau der inneren Erschließungsstraße bis zum östlichen Gebietsrand verlängert und die Randeingrünung im Südosten reduziert. Der Standort der geplanten Trafostation wurde geringfügig verlegt und die Baumreihen entlang der Kreisstraße sollen bei Beibehaltung der Anzahl von Pflanzen etwas verschoben werden. Vorsorglich wurde die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausgeschlossen, um Nutzungskonflikte und Störungen mit den Anliegern der angrenzenden Wohnhäuser vorzubeugen.

Der Änderungsentwurf wird vom 3. März bis 3. April auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt. Wenn keine Einsprüche erfolgen und sich keine weiteren Änderungen ergeben, kann das Verfahren im Mai abgeschlossen werden, fasste Kurz zusammen.