Kamalarajah Suntharalingam arbeitet 100 Stunden im Monat beim Bauhof. Die Beschäftigung ist gemeinnützig. Der Tamile erhält nur eine Aufwandsentschädigung von 105 Euro. Foto: Schreijäg

Asylsuchende aus Sri Lanka arbeiten gemeinnützig beim Bauhof. Echtes Beschäftigungsverhältnis ist schwierig.

Bad Dürrheim - In grell leuchtender, orangefarbener Arbeitshose kniet Kamalarajah Suntharalingam auf dem Boden der Salinensporthalle in Bad Dürrheim. Der Mann aus Sri Lanka klebt den Schutzbelag für den neuen Hallenboden fest, schon seit den frühen Morgenstunden. Suntharalingam ist einer von zwei Asylsuchenden aus Bad Dürrheim, die beim Bauhof beschäftigt sind. Montags, mittwochs und freitags schaffen die beiden rund achteinhalb Stunden am Tag, hundert Stunden im Monat. Rasenmähen, Gras schneiden, Bodenlegen. Körperliche Arbeit.

Allerdings ist Suntharalingam nicht regulär beschäftigt. Er übt eine sogenannte "Arbeitsgelegenheit" aus. Die Aufwandsentschädigung dafür liegt bei 1,05 Euro pro Stunde. Kamalarajah Suntharalingam, der seit Ende Oktober in Bad Dürrheim lebt, hat damit 105 Euro monatlich. Nicht mehr als ein kleiner Zuverdienst zu den staatlichen Leistungen. Trotzdem gefalle ihm die Arbeit, sagt Suntharalingam. "Ich mache das gerne", sagt der 36-Jährige. Auch sein Chef, Bauhofsleiter Michael Liedke, ist froh über die Unterstützung der zwei Asylsuchenden. "Ich hätte sonst Engpässe", meint Liedke. Außerdem sei Suntharalingam gut für die Bauhofarbeitqualifiziert, da er aus dem "grünen Bereich" komme.

"Ich mag die Menschen in Bad Dürrheim"

In seiner Heimat Sri Lanka war Kamalarajah Suntharalingam Bauer. "Ich hatte Gänse, Hühner, Kühe und Land", erzählt er. Suntharalingam gehört zur Bevölkerungsgruppe der Tamilen, der größten Minderheit in Sri Lanka. Zwischen Tamilen und der Bevölkerungsmehrheit der Singhalesen herrscht seit Jahrzehnten ein Konflikt, immer wieder kam es zu Bürgerkriegszuständen und bewaffneten Kämpfen zwischen sri-lankischer Armee und der tamilischen Separatistengruppe LTTE. Wie genau der in Bad Dürrheim lebende Kamalarajah Suntharalingam von dem Konflikt betroffen war, kann oder will er nicht erzählen. "Politische Probleme, Regierungsprobleme", sagt er. Im Jahr 2009 sei seine gesamte Familie verschwunden. "Ich habe keine Ahnung wo sie sind", sagt der 36-Jährige.

Jetzt ist Suntharalingam in Bad Dürrheim. Sein Asylverfahren läuft noch, auch deshalb will er möglichst wenig über seine Vergangenheit in Sri Lanka sprechen. "Ich will jetzt hier leben", betont er. "Ich mag die Menschen in Bad Dürrheim."

In der Kurstadt leben laut Gemeinde momentan 14 Flüchtlinge aus Sri Lanka. Man habe absichtlich Menschen gleicher Nationalität aufgenommen, sagt Sibylle Baumeister von der Abteilung Soziales der Stadt. Auch sie findet, dass Arbeit die beste Integration sei. "Selbstständigkeit ist der Wunsch aller Asylbewerber", meint Baumeister. Allerdings sei eine richtige Anstellung oft schwierig. "Die Unternehmen wollen sie oft nicht", sagt Sybille Baumeister. Lediglich vier der 14 Tamilen konnten eine reguläre Beschäftigung finden. Sie finanzieren sich dadurch komplett selbst – ohne staatliche Leistungen. Auch die restlichen Asylbewerber seien hoch motiviert zu arbeiten. "Da kränkt es umso mehr, wenn manche meinen, die lägen uns nur auf der Tasche", sagt Baumeister.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen leisten Stadt und Ehrenamtliche einiges an Integrationsarbeit. Über das Forum Asyl bieten zum Beispiel zwei ehemalige Lehrer dienstags und donnerstags Deutsch-Kurse an.

Auch Kamalarajah Suntharalingam paukt zwei Mal die Woche Grammatik. Mittlerweile kann er sich gut verständigen. "Ich würde gerne später richtig hier arbeiten", sagt er. Ob das klappt, liegt allerdings nicht in seiner Hand. Ständig muss er den Abschiebebescheid fürchten. "Keine Ahnung, wann die sich melden", sagt er. Laut Stadt hat einer der Tamilen in Bad Dürrheim bereits eine Ausreiseaufforderung bekommen. Er ist untergetaucht.

Asylsuchende dürfen nach aktueller Gesetzeslage in Deutschland in den ersten neun Monaten ihres Aufenthaltes nicht regulär arbeiten. Nach einem Gesetzesentwurf des Bundestages soll das Arbeitsverbot auf drei Monate verkürzt werden. Der Bundesrat hat dem Gesetz noch nicht zugestimmt. Nach dieser Frist dürfen Asylsuchende theoretisch zwar arbeiten, allerdings nur dann, wenn es für die Stellen keine sogenannten "bevorrechtigten Arbeitnehmer" gibt. Damit sind vor allem Deutsche und EU-Ausländer gemeint. Nach vier Jahren dürfen Asylsuchende ohne diese Einschränkungen arbeiten. Die Möglichkeit der Arbeitsausübung haben Asylsuchende während ihres gesamten Aufenthaltes im Rahmen einer sogenannten Arbeitsgelegenheit. Das sind Beschäftigungen in der Unterkunft oder bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern. Ein reguläres Arbeitsverhältnis wird nicht geschaffen. Für die Betätigungen wird gesetzlich eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro pro Stunde bezahlt.