Trotz medizinischer Voraussetzungen gibt es keine Erwerbsminderungsrente

Bad Dürrheim (leo).Weil eine Bad Dürrheimerin seit 2009 keine Versicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung geleistet hatte, erhält sie keine Erwerbsminderungsrente. Die versicherungsrechtlichen Bedingungen sind nicht erfüllt , dies befanden die Richter in Rottweil.

Schlacht gewonnen, Krieg verloren. Gemäß diesem Sprichwort wurde einer Frau aus Bad Dürrheim eine Rente abgelehnt, obwohl die medizinischen Voraussetzungen gegeben waren. Unter heftigen Krampfanfällen leidet die Frau. Die Symptome ähneln einer Epilepsie. Laut Gutachten kann sie aber noch sechs Stunden täglich arbeiten. Andere medizinische Gutachten bestätigten, dass sie bei ihren Krampfanfällen unter einer Bewusstseinsstörung leidet und erschöpft ist.

Die Anfälle kommen monatlich vier bis fünfmal. Sie dauern ungefähr 20 Minuten. Die Ursache der Anfälle ist nicht bekannt. Sie beantragte Erwerbsminderungsrente, die ihr die Deutsche Rentenversicherung nicht gewährte. Sie wandte sich deshalb an das Sozialgericht Reutlingen, das ihren Fall in Rottweil verhandelte.

Aus den Gutachten und den Videoaufnahmen war zu ersehen, dass die Klägerin ihre Krankheit weder gespielt noch simuliert hatte. Gemäß den Akten und den Gutachten hätte die Frau eine Erwerbsminderungsrente erhalten müssen. Es stellte sich aber heraus, dass sie seit 2009 keine Versicherungsbeiträge an die Rentenversicherung geleistet hatte. Deshalb wurde ihr Antrag abgelehnt. Diese "versicherungsrechtlichen Voraussetzungen" lauten, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monatsbeiträge hätte zahlen müssen, was bei der Klägerin nicht der Fall war. Wäre sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung arbeitslos gewesen, hätte sie jetzt Erwerbsminderungsrente erhalten. So wurde die Klage abgelehnt.