Obwohl für das Gericht außer Zweifel steht, dass der Angeklagte die Taten begangen hat, fiel das Urteil überraschend aus: Freispruch. Denn aufgrund einer schweren psychischen Krankheit kann er für die Taten nicht rechtlich belangt werden.
Ruhig, emotionslos, fast schon starr: So verhielt sich der Angeklagte, der sich wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Landgericht Hechingen verantworten musste.