Softair-Waffen sind von echten auf den ersten Blick kaum zu unterscheiden. Foto: Archiv/sb

Vier Beschuldigte wegen Waffenbesitzes verurteilt

Von Steffi Stocker

Althengstett/Calw. Angeblich hatten sie sich Ende September zu einer Wanderung verabredet. Beobachtungen und der Fund von Waffen in einem der Fahrzeuge brachte vier Beschuldigte nun aber vor den Strafrichter, der sie zu Geldstrafen verurteilte.

"Dass sie im Wald getrennte Wege gingen, ist ein Märchen", resümierte der Vorsitzende Richter Marco Laxgang in seiner Urteilsbegrünung. Vorausgegangen war eine Verhandlung, in der Staatsanwältin Carmen Ljubicic den drei Männern und einer Frau vorhielt, sich zu Schießübungen auf dem Parkplatz am Schützenhaus in Althengstett getroffen zu haben. Vier Softair-Pistolen und ein Softair-Gewehr konnte die Polizei im Auto des Waffenbesitzers sicherstellen, als das Quartett den Heimweg antrat.

Die Polizei auf den Plan gerufen hatten Mitglieder des Schützenvereins. "Wir waren gerade mit Reparaturen beschäftigt, als zwei Fahrzeuge ankamen", berichtete der Vorsitzende des Vereins. Er habe beobachtet, wie zwei Rucksäcke und ein Gewehrkoffer aus einem der Autos genommen wurden, ehe die vier Angeklagten im Wald verschwanden. Zusammen mit einem Vereinskameraden folgte er der Gruppe bis an den Waldrand. "Wir haben niemanden mehr gesehen, aber ein leichtes Schussgeräusch so wie ein Plopp gehört", sagte er aus. Hätten die Personen nur Rucksäcke dabei gehabt, wäre er nicht stutzig geworden, so der Zeuge.

Nicht zuletzt deshalb glaubte auch die Staatsanwältin den Angaben der Beschuldigten nicht, dass sie nur spazieren gingen. Da konnte auch der mitangeklagte Unternehmer aus Aidlingen noch so sehr versichern, er habe mit Waffen nichts zu tun. "Dann kommt plötzlich heraus, dass sie eine Waffenbesitzkarte haben", hielt die Anklage-Vertreterin dem 41-Jährigen vor, dessen 18-jähriger Sohn ebenfalls mit von der Partie war. Da die beiden aber nicht vorbelastet waren, beantragte sie für den Gymnasiasten 40 Arbeitsstunden und für seinen Vater eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.

Anders sah es beim Besitzer der Softair-Waffen aus, stehen bei ihm doch zwei Vorstrafen, wenn auch nicht einschlägig, zu Buche. Er solle, so Carmen Ljubicic, 2400 Euro bezahlen, seine Freundin, ebenfalls schon auffällig geworden, 400 Euro. Richter Laxgang folgte den Anträgen. Zuvor hatten die drei Verteidiger auf Freispruch plädiert. Sie führten aus, dass den Angeklagten das Führen der Waffen nicht hätte nachgewiesen werden können.