Das Kurzzeitparken bis drei Stunden soll gebührenfrei bleiben. Archiv-Foto: Buchner Foto: Schwarzwälder-Bote

Gebühren: Parkhaus und Parkdeck werden teurer

Altensteig. Aufgrund hoher Verluste in den vergangenen Jahren hatte der Werksausschuss dem Gemeinderat empfohlen, die städtischen Parkgebühren im Parkhaus hinter dem Rathaus und dem Parkdeck Wilhelmstraße für Dauerparker anzuheben. Der Gemeinderat hat dem mit Wirkung ab 1. Januar zugestimmt. Das Angebot des kostenlosen Parkens für drei Stunden wird beibehalten.

Mit Beginn des neuen Jahres ändern sich für Dauerparker die Preise für Jahresparkausweise. Bislang kostete das Parken für ein ganzes Jahr 132 Euro. Dieser Preis erhöht sich auf 180 Euro. Monatsparkausweise sind künftig für 29 Euro erhältlich, bislang kosteten sie 21 Euro. Die Erhöhung sei nach Verlusten im Jahr 2015 in Höhe von 145 000 Euro – was eine Subvention von knapp 900 Euro je Parkplatz ausmacht – nicht mehr tragbar.

Wer einen fest zugewiesenen Parkplatz haben möchte zahlt künftig 39 Euro im Parkdeck und 49 Euro im Parkhaus. Diese Möglichkeit gab es bislang nicht. Sie wird eingerichtet, weil in den Wintermonaten immer wieder Beschwerden gab wegen Sperrung der oberen Parkdecks. Diese konnten bei Schnee und Glatteis nicht benutzt werden.

Ein möglicher Bau einer Überdachung der Parkplätze in den oberen Parkdecks würde mit 450 000 Euro zu Buche schlagen, die anstehende Sanierung des Belags verursacht Kosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

Seitens des Gemeinderates wurde die hohe Preissteigerung zwar bemängelt, der Rat stimmte aber bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Vorschlag des Werksausschusses zu.

Günther Garbe, Leiter der Stadtwerke, räumte ein, dass Defizite abgebaut werden müssen. Die Erhöhung der Parkgebühren führe zu einem Mehrerlös von rund 17 500 Euro im Jahr. Außerdem sei die Anzahl der Parkausweise begrenzt und es existiere eine Warteliste mit mindestens 30 Interessen für einen Dauerparkplatz.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat in einem weiteren Tagesordnungspunkt die Erhöhung der Ablösebeträge für Stellplätze. Dieser Betrag wird fällig, wenn Stellplätze nicht ausreichend zur Verfügung stehen, beispielsweise in der Unteren Stadt. Für die nächsten drei Jahre, also bis 2019, wurden für die Altstadt und die Untere Stadt 6400 Euro festgelegt, in allen übrigen Stadtbereichen werden 5100 Euro fällig und in den Altensteiger Stadtteilen – ohne Hornberg und Garrweiler – 4400 Euro.