Amtsgericht Nagold verurteilt 24-Jährigen nach Schlägerei bei Elfmeterturnier Überberg

Von Manfred Köncke

Altensteig/Nagold. Das Amtsgericht Nagold hat einen 24-jährigen Altensteiger zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Der KFZ- Lehrling hatte am ersten Verhandlungstag zugegeben, beim Elfmeterturnier am 21. Juni 2014 auf dem Sportplatz in Überberg einen 32-jährigen Zuschauer mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. In der Tübinger Klinik stellten die Ärzte bei ihm einen Jochbeinbruch fest.

"Bis heute leidet mein Mandant unter Taubheitsgefühlen der betroffenen Gesichtshälfte", erklärte Rechtsanwalt Marc Hufschmidt als Nebenklägervertreter. Den Faustschlag begründete der Angeklagte mit einer Reflexhandlung, weil ihm der 32-jährige aus Ebhausen mit einem Weizenbierglas in der Hand "gefährlich nahe" gekommen sei. Um sich ein genaues Bild vom Ablauf des Geschehens machen zu können, beantragte Rechtanwalt Franz Friedel aus Stuttgart die Befragung von zwei Mitgliedern des SV Überberg, die an diesem Abend den Thekendienst übernommen hatten. Die Verhandlung wurde daraufhin vertagt.

Richter Martin Link befragte am zweiten Verhandlungstag zuerst ein Ausschussmitglied des SV Überberg. Der 43-Jährige sagte aus, um 3 Uhr morgens habe ihn der Discjockey darauf aufmerksam gemacht, dass sich am Rand des Spielfeldes tumultartige Szenen abspielen würden, in die 15 bis 20 Personen verwickelt seien. Daraufhin sei er nach draußen geeilt und habe versucht, für Ruhe zu sorgen. Plötzlich sei neben seinem Kopf eine geballte Faust nach vorne geflogen und habe den 32-Jährigen getroffen, der daraufhin zu Boden ging. Wer zugeschlagen hat, könne er nicht sagen.

Der 40-jährige Bruder des Zeugen erklärte, dass er hinter der Bar gestanden habe, als es auf dem Sportplatz hoch her ging. Er habe ebenfalls schlichten wollen und habe das zweite Opfer des Angeklagten, der sein Fehlverhalten vor Gericht zugab, am Geländer des Sportplatzes festhalten müssen, weil der sich wutentbrannt auf den 24-Jährigen stürzen wollte.

Für Staatsanwältin Freudeman war der Fall klar. Der Angeklagte habe in betrunkenem Zustand – die Sachverständige errechnete einen Alkoholgehalt von 1,7 Promille – wild um sich geschlagen und ohne erkennbaren und nachvollziehbaren Grund zwei Turnierbesucher verletzt, darunter den Geschädigten schwer. Deshalb und wegen bereits vorher begangener Straftaten – darunter zwei Körperverletzungen – müsse dem Angeklagten eine Lektion erteilt werden. Dass der 24-Jährige in Notwehr gehandelt habe, ist für den Nebenkläger eine Schutzbehauptung. Rechtsanwalt Hufschmidt gab dem Auszubildenden den dringenden Rat, etwas gegen seine Alkoholprobleme zu unternehmen.

Verteidiger Franz Friedel aus Stuttgart plädierte auf Freispruch, weil ihm sein Mandant glaubhaft versichert habe, bei der Schlägerei zuerst angegriffen worden zu sein. Aggressiv und betrunken seien dort viele gewesen.

Weil sich der 24-Jährige schuldig gemacht habe und er aufgrund vieler Einträge im Bundeszentralregister "keine positive Persönlichkeitsentwicklung" feststellen könne, verurteilte ihn Richter Martin Link zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger ließ bereits im Gerichtssaal durchblicken, "dass wir wahrscheinlich in Berufung gehen".