Vor dem Nagolder Amtsgericht wurde ein 36-jähriger Simmersfelder zu 60 Tagen Haft verurteilt. Foto: Köncke

Zahl der Vorstrafen bringt 36-Jährigen aus dem Raum Altensteig wegen Beleidigung für 60 Tage hinter Gitter.

Altensteig - Wegen Beleidigung hat das Amtsgericht Nagold einen 36-jährigen, geschiedenen und arbeitslosen Mann aus dem Raum Altensteig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Vorwurf der Bedrohung wurde in der Verhandlung fallengelassen. Der Angeklagte war drei Jahre lang mit einer Frau liiert. Nach der Trennung zog sie zu ihrem heutigen Lebensgefährten. Das hat der geschiedene Harz IV-Empfänger offenbar nicht verkraftet. Als sich die beiden vor einiger Zeit über den Weg liefen, "hat er mich eine ›Drecksau‹ genannt", sagte der Freund als Zeuge vor Gericht aus.

Am 2. Oktober 2012 kam es wieder zu einer unliebsamen Begegnung. Als der Angeklagte in der Nähe eines Supermarktes auf den Sohn seiner Ex-Freundin traf, schenkte er ihm fünf Euro: "Kauf Dir dafür was Schönes." In diesem Moment tauchte der neue Partner der Mutter mit dem Motorrad auf und forderte den Jungen auf, das Geld zurückzugeben. Als der Kleine zu weinen begann, beschimpfte der Angeklagte seinen Nachfolger, stieß eine Morddrohung aus – und wurde angezeigt.

Der gebürtige Brandenburger ist kein unbeschriebenes Blatt. In den zurückliegenden Jahren stand er bereits wiederholt wegen Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Hausfriedensbruch, Fahren ohne Führerschein und anderen Vergehen vor Gericht – zuletzt am 9. August 2011 in Nagold wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Meistens war er zur Tatzeit betrunken.

"Ich bin froh, dass ich jemanden zum Reden habe"

Als ihm seine Ex-Frau im Sommer vergangenen Jahres unmissverständlich zu verstehen gab, dass er seine elfjährige Tochter nicht mehr sehen dürfe, "wenn Du weiter so säufst", habe er damit aufgehört. Sein Betreuer aus Pforzheim bestätigte die Aussage: "Wenn ich ihn besucht habe – manchmal auch unangemeldet – war er immer nüchtern." Weiter erklärte der Betreuer, er habe seinen Schützling ermutigt, nach vorne zu blicken, eine Arbeit zu finden und wegzuziehen. Erstens, weil er dann seine ehemalige Freundin nicht mehr sehen müsste, zweitens weil er ohne Auto in einer Stadt bessere berufliche Möglichkeiten hätte. "Ich bin froh, dass ich jemand zum Reden habe", sagte der Angeklagte mit Blick auf seinen im Zuschauerraum sitzenden Betreuer.

Den Vorwurf der Bedrohung ließ Staatsanwalt Ivo Neher in seinem Plädoyer fallen. Aufgrund der Vielzahl begangener Delikte forderte er eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung. Das sah Verteidiger Marc Hufschmidt anders. Sein Mandant sei auf dem Weg der Besserung, nachdem er keinen Alkohol mehr trinke und vorhabe umzuziehen.

Bevor er das in die Tat umsetzen kann, muss der 36-Jährige aber laut Urteil von Richter Martin Link 60 Tage einsitzen. Nach 15 Vorstrafen in 13 Jahren, darunter zwei mit Bewährungsauflagen, sei er nicht mehr bereit, erneut Gnade vor Recht ergehen zu lassen, sagte der Richter.