Ein Stück weiter ist der Gemeinderat Alpirsbach in Sachen Windraft. Foto: Haubold

Gemeinderat segnet Entwurf für Teilflächennutzungplan ab. Einige Räte befangen.

Alpirsbach - Mit dem Teilflächennutzungsplan für Windkraft und der Zurückstellung der Anlage auf dem Reutiner Berg befasste sich der Gemeinderat Alpirsbach in seiner jüngsten Sitzung. Auch rund 40 interessierte Bürger hatte dieses Thema angezogen.

Zum Thema Windkraft waren neben Gebhard Gfrörer vom Ingenieurbüro Gfrörer auch Dirk Schöneweiß, Rechtsanwalt von der Kanzlei für Kommunalentwicklung aus Freiburg, eingeladen. Schöneweiß ging auf die Erstellung eines Teilflächennutzungsplans und auf die Zurückstellung eines Antrages auf Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage ein.

Eine Kommune hat rechtlich die Möglichkeit, nicht aber eine Verpflichtung, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich als privilegierte Anlage zu steuern. Mit einem Teilflächennutzungsplan kann festgelegt werden, wo solche Anlagen gebaut werden können und wo nicht. Damit wird zwar in das Eigentumsrecht von Grundstückseigentümern eingegriffen. Dies sei allerdings keine Enteignung, sondern juristisch eine Inhalts- und Schrankenbestimmung für das Grundstück, so Schöneweiß. Bei der Erstellung eines Teilflächennutzungsplans sind allerdings auch die Planungen der Regionalverbände zu beachten.

Schöneweiß ging ausführlich auf die Kriterien für Befangenheit bei diesem Thema ein. Dazu gehört auch, wenn jemand in den möglichen Flächen ein Grundstück besitzt. Daraufhin traten die Stadträte Carl Glauner, Joachim Hermann, Gerold Wein, Hans-Dieter Rehm, Hans Frick und Thomas Römpp als befangen zurück und setzten sich in den Zuhörerraum.

Gebhard Gfrörer stellte die Grundlagen für die Planung eines Teifllächennutzungsplans vor. Dazu gehört unter anderem die Windhöffigkeit. Die Abstandsfläche bei einer Anlage wäre zu Wohngebieten 500 Meter, bei Konzentrationsflächen mindestens 750 Meter und bei Sanatorien 1100 Meter. Auf einer Karte waren die Flächen ersichtlich, die als Konzentrationsflächen anzusehen wären. Der Nollenberg wurde ausgeschlossen, da dieser Bereich des nun geltenden Fünf-Kilometer-Radius um das Geowissenschaftliche Gemeinschaftsobservatorium in Schiltach liegt. Nach Abwägung der anderen Kriterien blieben noch der Heilenberg mit einer Fläche von 34,5 Hektar und Rosshardt mit einer Fläche von 34,7 Hektar übrig. Der Reutiner Berg fällt als Konzentrationsfläche heraus, da die Mindestabstände dort nicht eingehalten werden können. Im Bereich Heilenberg wird die Beachtung des Quellenschutzes eine umfangreiche Ausarbeitung erforderlich machen.

Nach kurzer Diskussion und Fragen an Gfrörer und Schöneweiß wurde auch deutlich, dass es bei den anstehenden Untersuchungen und Stellungnahmen der beteiligten Behörden zwar unwahrscheinlich ist, es aber durchaus möglich sein könnte, dass beide Flächen herausfallen.

Bürgermeister Michael Pfaff schloss stellte den Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Dieser umfasst, den Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans mit Begründung, Anlagen und Lageplänen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, sämtliche für das weitere Verfahren erforderlichen Untersuchungen in Auftrag zu geben. Die stimmberechtigten Stadträte segneten den Vorschlag einstimmig ab.

Beim Tagesordnungspunkt "Zurückstellung des Antrags auf Errichtung einer Windkraftanlage auf dem Reutiner Berg" erklärten sich Joachim Hermann und Hans Frick als befangen. Bürgermeister Pfaff ging nochmals auf den geplanten Teilflächennutzungsplan ein. Der Reutiner Berg liegt außerhalb der geplanten Konzentrationsflächen und auch nicht in deren Nähe. Auf Grund rechtlicher Gegebenheiten gibt es für die Gemeinde die Möglichkeit, die Aussetzung der Entscheidung zu beantragen, wenn sie die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans beschlossen hat. Diese Aussetzung kann innerhalb eines halben Jahres beschlossen werden und ist für die Dauer von einem Jahr zulässig. Auf Nachfrage von Stadtrat Hans-Dieter Rehm, wie weit das Genehmigungsverfahren schon vorangeschritten ist, erklärte Fabienne Legler vom Baurechtsamt der Stadt, dass beim Landratsamt noch nicht alle geforderten Unterlagen für dieses Projekt vorliegen. Dirk Schöneweiß erklärte ergänzend, dass die Zurücksetzung durchaus bis zu einem Jahr verlängert werden kann. Auch eine darüber hinaus gehende Verlängerung sei möglich, sodass der Flächennutzungsplan in Ruhe zu Ende geplant werden kann.

Bürgermeister Michael Pfaff stellte dann den Vorschlag der Verwaltung, im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Landratsamt eine Zurückstellung für die Dauer eines Jahres zu beantragen, zur Abstimmung. Bei einer Enthaltung wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.