Alpirsbach (wjh). Unter dem Punkt Bekanntmachungen wurden in der jüngsten Sitzung

Alpirsbach (wjh). Unter dem Punkt Bekanntmachungen wurden in der jüngsten Sitzung des Alpirsbacher Gemeinderats auch die neuen Beträge des Kostenersatzes für Feuerwehreinätze vorgestellt.

Durch eine Änderung des Feuerwehrgesetzes werden bei Einsätzen pro Feuerwehrmann 11,16 Euro erhoben. Dieser Betrag ist zwar niedriger als bisher, allerdings wird der Kostenersatz für Fahrzeuge deutlich erhöht. Er liegt nun zwischen 20 und 223 Euro – je nach Fahrzeug. Unentgeltlich bleiben auch künftig Einsätze bei Bränden, öffentlichen Notständen, wegen drohender Gefahren sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bezahlt werden muss, wenn ein Verursacher die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ebenso, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht alarmiert oder eine Brandmeldeanlage fälschlicherweise ausgelöst wurde.