Der Überfall auf einen Aldinger Betrieb führte vor Gericht und für die Täter hinter Gitter. Foto: Schickle

Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen schweren Raubs. Verkauf einer Goldkette in Pfandleihhaus bringt Polizei auf Spur suchtkranker Täter.

Aldingen/Rottweil - Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen schweren Raubs und gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung hat das Urteil der 1. Großen Strafkammer beim Landgericht Rottweil für einen 25-jährigen Angeklagten gelautet.

Der mitangeklagte 24-Jährige erhielt wegen Raubs und gefährlicher Körperverletzung drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Damit verbunden ist für beide ein Maßregelvollzug von mindestens 18 Monaten. Die beiden Angeklagten hatten eine 94-jährige Aldingerin überfallen und Schmuck im Wert von 18 000 Euro und 200 Euro Bargeld erbeutet.

Die jungen Männer saßen mehrere Monate in Untersuchungshaft, vor Gericht mussten sie mit Fußfesseln erscheinen. Ausführlich befasste sich die Kammer am dritten Prozesstag zunächst mit dem in Russland geborenen 24-jährigen Angeklagten, der vor seiner Festnahme in Aldingen wohnte.

Er schilderte seinen Lebenslauf: Hauptschulabschluss, abgebrochene Lehre, Eintritt zur Bundeswehr für vier Jahre, zwei Einsätze im Kosovo. Danach habe er keine feste Arbeit gehabt, erklärte der 24-Jährige, die Freundin habe ihn betrogen, und er habe mit ihr Schluss gemacht. Er habe Schulden angehäuft, den Führerschein verloren, habe begonnen, Drogen zu nehmen und zu spielen. Den 25-jährigen Mittäter habe er in einer Bar in Aldingen kennengelernt, gemeinsam hätten sie Drogen konsumiert.

Insgesamt 17 Zeugen

17 Zeugen und zwei Sachverständige hatten sich darum bemüht, nicht nur die Tat selbst, auch die Hintergründe aufzuklären, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Polizei und Staatsanwaltschaft sei es zu verdanken, dass die Täter ermittelt werden konnten. So hatte der Verkauf einer Goldkette in einem Schwenninger Pfandleihhaus einen ersten Hinweis für die Kripo geliefert und zur Verhaftung geführt. Um ihre finanziellen Probleme zu lösen, hatten sich die beiden entschlossen, am Fastnachtsonntag in eine Aldinger Firma einzudringen. Im Rucksack führten sie Klebeband und Mehl (es sollte Spuren verwischen) mit, zogen Handschuhe an, der 24-Jährige trug eine Maske.

Sie riefen vor der Wohnungstür – in dem Haus befindet sich auch das Büro des Sohnes – »Polizei« und traten gegen die Tür. Die 94-Jährige öffnete einen Spalt breit, bekam einen Stoß gegen Gesicht und Unterschenkel, fiel auf den Boden und war kurz bewusstlos. Der 25-Jährige zog die Frau hoch, weil sie nicht mehr allein aufstehen konnte – der Mittäter durchsuchte inzwischen die Räume nach Wertsachen – und brachte sie zu einem Sessel, wo er sie mit einem Klebeband fesselte. Die Frau konnte sich befreien. Die 94-Jährige hatte Prellungen und Hämatome davongetragen und wurde durch die Straftat psychisch erheblich belastet. Die Schmuckstücke wurden bis auf eine Halskette wieder gefunden.

Geldnot als Motiv

Das Urteil sieht die Unterbringung im Maßregelvollzug für die suchtkranken Täter vor, die beide geständig waren und als Tatmotiv akute Geldnot angaben. Obwohl von zuvor genommenen Drogen und Alkohol die Rede war, wies das Gericht darauf hin, dass volle Schuldfähigkeit vorlag. Erschwerend seien die psychischen Schäden durch die Tat, die hohe Schadenssumme und die kriminelle Energie bei der Körperverletzung. Geständnisse und Entschuldigungen könne man den Angeklagten zugutehalten.

Für beide sei der Maßregelvollzug anzuordnen, der vor der Strafe zu vollstrecken sei und der auf die Strafe angerechnet werden könne. Bei beiden liege der Hang zu Rauschmitteln vor. Deshalb bestünde eine negative Prognose, wenn sie nicht therapiert würden.