Betrifft: Erhöhung des Wasser-Grundpreises Am 13. Februar habe ich fristgerecht –

Betrifft: Erhöhung des Wasser-Grundpreises Am 13. Februar habe ich fristgerecht – nach Erhalt der Verbrauchsabrechnung 2014 – Widerspruch gegen die Grundpreiserhöhung von monatlich 4,71 Euro auf 19,83 Euro eingelegt. Jetzt erhielt ich vom Beschwerdemanagement der Albstadtwerke vom 26. Februar in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich keine rechtliche Grundlage für einen Widerspruch gegenüber der Albstadtwerke GmbH hätte. In einem weiteren Satz wurde mir mitgeteilt, dass die Fixkostenanteile nun dort gedeckt wärden, wo sie – unabhängig vom Verbrauch – tatsächlich entstehen. Wo entstehen die denn? Teilen Sie das doch ihren Kunden mit! Tatsache ist doch, dass Sie trotz gesenkten Frischwasserpreises aufgrund der Grundpreiserhöhung 250 000 Euro mehr einnehmen wollen, und das auf Kosten der Wenigverbraucher. Wählen Sie am 8. März mit Bedacht, denn wer Albstädter Oberbürgermeister wird, ist gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender der Albstadtwerke GmbH. Noch eine Bitte: Unterstützt die Unterschriftenaktion gegen die Wasserpreiserhöung, denn gemeinsam sind wir stark. Karl Linder Albstadt