Betriebsräte sprechen über Mindestlohn

Albstadt-Lautlingen. Die Betriebsratsvorsitzenden der Metall- und Elektroindustrie der Region haben sich bei der IG Metall in Albstadt getroffen, um sich aus erster Hand über den Tarifabschluss zu informieren. Wie die IG Metall berichtet, würdigten die Gäste einhellig die Kompromisse in Sachen Fortsetzung der Alters- und Bildungsteilzeit. Besonders zufrieden war man mit dem guten Entgeltabschluss, der die Kaufkraft der Beschäftigten bei gleichzeitig niedriger Inflationsrate sichere.

Der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Albstadt, Walter Wadehn, erinnerte die versammelten Betriebsräte daran, dass seit dem 1. Januar fast überall in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn gelte. Während dieser 8,50 Euro pro Stunde betrage, steige in der Metall- und Elektroindustrie der tarifliche Mindestlohn für die einfachste Tätigkeit am 1. April auf 14,41 Euro. Er liege also um fast 70 Prozent höher als der gesetzliche Mindestlohn.

Weiter erklärte Wadehn, es sei nun Aufgabe der Betriebsräte, über die Einhaltung des gesetzlichen und des tariflichen Mindestlohns zu wachen. Wichtig sei dabei, dass die Arbeitszeit aufgezeichnet werde, wie es das neue Mindestlohngesetz den Betrieben vorschreibe. Im Falle von Verstößen drohe ein Bußgeld von bis zu 500 000 Euro. Die Arbeitgeber täten gut daran, auch in ihren Betrieben eingesetzte Subunternehmer gründlich zu kontrollieren, denn letztlich hafte der Auftraggeber, wenn der Subunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht einhalte. Die Sozialversicherungsbeiträge könnten dabei für eine Zeit von bis zu vier Jahren nachgefordert werden.

Der IG-Metall-Bevollmächtigte geißelte außerdem die Christdemokraten und -sozialen sowie die Arbeitgeber: Mit dem Scheinvorwurf der Bürokratie versuchten sie, den Mindestlohn so löchrig zu machen wie einen Schweizer Käse. Mehr als vier Millionen Beschäftigte, so Wadehn, profitierten vom Mindestlohn – "nicht zuletzt deshalb ist die Arbeitgeberlobby mit ihrer Propaganda besonders heftig unterwegs".