Strommast im Abendrot – ginge es nach den Laufenern, dann wäre es längst aller Tage Abend für die Pylonen. Foto: Pleul Foto: Schwarzwälder-Bote

Laufener hoffen auf ein neues Planfeststellungsverfahren unter anderen Voraussetzungen

Von Martin Kistner

Albstadt-Laufen. Die Laufener 110-kV-Leitung ist wieder Thema im Gemeinderat. Dem Vernehmen nach soll die Stadtverwaltung am Donnerstagabend in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt haben, dass sie etwaige Konsequenzen des sogenannten Krefeld-Urteils, welches das Bundesverwaltungsgericht im Dezember gefällt habe, rechtlich prüfen lassen wolle.

Das Gericht hatte im Dezember befunden, dass vor dem Bau einer strittigen 380-kV-Leitung über dem Krefelder Westen etwaige Folgen für Mensch und Umwelt in hinreichendem Maße geprüft werden müssten – mit dem Hinweis, dass der StrahlungsGrenzwert von 100 Mikrotesla nicht überschritten werde, sei es nicht getan. Laufener Gegner einer Freileitung über dem Ort schöpfen nun Hoffnung, dass neue Voraussetzungen vorliegen und ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich machen könnten, in dem sich womöglich die EnBW auf die Bürger und die Stadt Albstadt zubewegen müsste.

Nicht vorgestellt und diskutiert wurde dem Vernehmen nach die Option, doch noch eine Erdleitung auf einer neuen und vergleichsweise kurzen "Trasse E" außerhalb des Orts zu verlegen. Das bedeute aber nicht, dass diese Trasse ein Phantom sei – die Option existiere, und der Vorschlag, sie zu verwirklichen, könne zu gegebener Zeit vom Laufener Ortschaftsrat an die Stadtverwaltung herangetragen werden.