Die Stadt will das sogenannte "Schlössle in der Ebinger Grüngrabenstraße abreißen – doch die Denkmalschützer sind dagegen. Foto: Schwarzwälder-Bote

Verwaltungsgericht: Der Streit um den geplanten Abbruch des "Schlössles" wurde in Sigmaringen verhandelt

Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Albstadt und dem Land um die Abbruchgenehmigung für das Haus Grüngrabenstraße 64 hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Donnerstag beide Parteien angehört. Das Urteil wird am heutigen Freitag verkündet.

Albstadt-Ebingen/Sigmaringen. Für die Stadt Albstadt ist das rund 200 Jahre alte Haus zwischen Grüngrabenstraße und Parkplatz Langwatte ein Klotz am Planungsbein, für die Denkmalschützer am Tübinger Regierungspräsidium eine baugeschichtliche Kostbarkeit, ein Zeugnis der Stadtentwicklung im angehenden 19. Jahrhundert, als die ummauerten Stadtkerne endgültig zu klein wurden. Die Stadt hat bei der Denkmalschutzbehörde den Abbruch beantragt, um auf dem Parkplatz Langwatte ein Parkdeck ohne verdeckte Fronten und zugenähte Ärmel zu bauen und die Kreuzung von Schütte, Langwatte und Grüngraben verkehrssicherer und großzügiger zu gestalten. Das Regierungspräsidium hat den entsprechenden Antrag abge-wiesen, um – wie sein Ver-treter in der gestrigen Gerichtsverhandlung unwidersprochen erklärte – einer Stadt ein potenziell schönes altes Haus zu bewahren, die nicht mehr allzu viele schöne alte Häuser besitze.

Die Sigmaringer Verwaltungsrichter sehen sich hier mit einer Ermessensfrage konfrontiert – und nehmen dabei, so viel war in der Verhandlung zu erkennen, einen etwas anderen Standpunkt ein als die beiden Parteien dieses Rechtsstreits: Sie fragten recht insistierend nach Dingen, welchen sowohl Klägerin als auch Beklagte eher nachrangige Bedeutung beigemessen hatten: Wieviel würde eine Sanierung des sogenannten "Schlössles" eigentlich kosten? Und welche Nutzungsmöglichkeiten gäbe es nach einer Sanierung? Ganz offensichtlich wollte das Gericht vor einer Entscheidung über einen Abbruch erst einmal geklärt wissen, wie groß für die Stadt die Zumutung wäre, das Haus zu erhalten.

Vollkommen klar ist das nicht. In einem städtischen Gutachten ist von einer halben Million Euro die Rede, in einer zweiten Expertise von 1,1 Millionen Euro, und Bernd-Michael Abt, Leiter des Albstädter Amts für Bauen und Service, hält, wie er in Sigmaringen erklärte, auch 1,5 Millionen Euro für denkbar. Auf Heller und Pfennig ausgerechnet hat man die Kosten nicht, offensichtlich, weil man mit einer Sanierung nichts im Sinn hat.

Und die Nutzung? An einer Translokation nach Hausen ob Eck war das dortige Freilichtmuseum nicht interessiert; wenn man den Denkmalschutz ernst nimmt, dann kommt eigentlich nur die Nutzung als Wohnhaus in Frage. Laut Abt hat man sich aber von Immobilienexperten sagen lassen, dass man die (Sanierungs)kostendeckende Vermietung eines Hauses, das von Verkehrsflächen förmlich umzingelt sei, getrost vergessen könne. Dem hielt der Vertreter des Regierungspräsidiums entgegen, dass sich die Sanierung öffentlicher Denkmäler ohnehin sehr selten amortisiere – und der vorsitzende Richter deutete an, dass sich eine Umzingelung auch aufheben lasse, etwa durch den Verzicht auf die Schaffung von Parkraum. Genau das ist aber der Knackpunkt: Das Parkdeck steht für die Stadt nicht zur Disposition – mehr noch, sie sieht ein Rechtsgut gefährdet, nämlich ihre Planungshoheit.

Und nun? Das Gericht schlug der Stadt vor, ihren Abbruchantrag doch durch eine Aufstellung der zu erwartenden Sanierungskosten und eine Nutzungsanalyse für das "Schlössle" zu ergänzen, damit man sehe, ob Aufwand und Ertrag wirklich in keinem Verhältnis zueinander stünden – vielleicht änderten die Denkmalschützer ja ihre Meinung. Die ließen keine allzu große Bereitschaft dazu erkennen, hielten sich aber insgesamt bedeckt und weigerten sich, in Erwartung eines ergänzten Abbruchantrags ihren ablehnenden Bescheid zurückzunehmen. Die Vertreter der Stadt waren ihrerseits nicht bereit, ihre Klage zurückzuziehen. Und so kommt es heute zu einem Urteil. Man darf gespannt sein, zu welchem.