Gutscheine zum Landesfamilienpass erhältlich

Albstadt. Die Stadt Albstadt stellt ab sofort die neuen Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass aus.

Diesen erhalten – unter anderem – auf Antrag Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern oder Familien, die ein kindergeldberechtigtes Kind haben und dabei Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Leistungen nach dem Asylberwerbergesetz beziehen, oder alleinerziehende Eltern mit einem kindergeldberechtigtem Kind. Sie alle können 2015 mit der Gutscheinkarte und dem Landesfamilienpass 20 staatliche Schlösser, Gärten oder Museen in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu ermäßigtem Eintritt besuchen. Beim Besuch ist der jeweilige Gutschein einzulösen.

Es gibt speziell bezeichnete Gutscheine für den einmaligen kostenfreien Eintritt sowie sechs Gutscheine "Sonstiges Objekt", die gegebenenfalls zum mehrfachen, kostenfreien Besuch für Familien berechtigen.

Wer sich für den Landesfamilienpass interessiert, kann Erkundigungen an der Informationstheke im Rathaus Albstadt in Ebingen, im Bürgerbüro in Tailfingen und in allen Albstädter Ortsämtern einholen.

Weitere Informationen: www.schloesser-und-gaerten.de www.sozialministerium-bw.de, Rubrik Familienmit Kindern > Leistungenfür Familien > Landesfamilienpass