In Hechingen ist das Urteil gesprochen worden. Foto: Beiter

Hechinger Amtsgericht verurteilt die beiden Täter wegen eines Raubüberfalls in Tailfingen.

Albstadt/Hechingen - Unterschiedlicher kann eine Verurteilung für eine gemeinschaftlich begangene Tat kaum ausfallen. Während der Jüngere der beiden Räuber aus dem Raubüberfall in Tailfingen im März mit einer Vorbewährung und 50 Arbeitsstunden davon kam, hat den anderen gestern das Amtsgericht Hechingen für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis geschickt.

Beide Angeklagten hatte das Schöffengericht des gemeinschaftlichen Raubes im März vergangenen Jahres für schuldig befunden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie unter dem Vorwand eines möglichen Drogenverkaufs in einer abgelegenen Tailfinger Seitengasse zwei junge Albstädter überwältigt und ausgeraubt hatten.

Unwesentlich fiel dabei ins Gewicht, dass über den Verbleib der ominösen 500 Euro aus dem Geldbeutel eines der Opfer auch nach dem Verhör des zweiten Zeugen keinerlei Klarheit herrschte. "Mit der erforderlicher Sicherheit ist zu diesem Geld überhaupt nichts nachweisbar", räumte die Richterin in der Urteilsbegründung ein. Doch für das Gericht reichte es aus, dass die beiden Räuber das Handy, den Geldbeutel des anderen Opfers mit 70 Euro und weitere 50 Euro mitgehen ließen. Eine räuberische Erpressung dagegen sah das Gericht nicht als gegeben an. Das geschlagene Opfer wollte nicht bestätigen, dass es weitere Schläge und Drohungen gegeben hatte.

Eine Bewährungsstrafe kam nie in Frage

Eine Bewährungsstrafe für den Älteren der beiden Räuber kam "nie in Frage", stellte das Gericht fest. "In ihrem Fall kann keine positive Prognose herauskommen." Zum Verhängnis waren diesem seine noch laufende Bewährungszeit sowie seine Vergangenheit mit insgesamt neun Vorverurteilungen, drei davon wegen einschlägiger Verbrechen, geworden. Es habe ihn nicht davon abgehalten, "nach gleichem Muster wieder eine Straftat zu begehen", urteilte die Richterin. Auch den Einlassungen des Verurteilten schenkte das Gericht wenig Glauben. Dass er mehr oder weniger durch Zufall in das Verbrechen hineingeraten sei, erschien den Richtern "nicht plausibel".

Dessen Verteidiger hatte zuvor zugegeben, dass sein Mandant zwar am Tatort gewesen sei. Allerdings aber nicht als Räuber, sondern allenfalls als Dieb des Handys, das er vom Boden aufgehoben und mitgenommen habe. Glaubhaft schien dem Gericht dagegen, dass "unter dem Vorwand eines Drogengeschäfts die vorher verabredete Tat durchgeführt wurde".

Glimpflich kam der jüngere Räuber davon. Eine Jugendstrafe wurde für ihn noch ausgesetzt. Dafür steht er nun 18 Monate unter Bewährung. "Dann geht es unwiderruflich in den Knast", drohte ihm der Staatsanwalt, sollte während dieser Zeit nur die kleinste Straftat folgen. Für den Räuber sprach neben der erfolgten Entschuldigung beim Opfer, dass er in einem umfassenden Geständnis alle Karten auf den Tisch gelegt und damit seinen Kumpan belastet hatte. Außerdem wollten sowohl Staatsanwalt als auch die Richter bei ihm trotz einer nicht einschlägigen Vorstrafe "noch keine schädlichen Neigungen" erkennen.

Der zweite Zeuge spielt eine sonderbare Rolle

Eine etwas sonderbare Rolle spielte der zweite Tatzeuge, gleichzeitig eines der beiden Opfer. Wegen seines unentschuldigten Fernbleibens musste der zweite Verhandlungstermin überhaupt angesetzt werden. Dort sah er sich bohrenden Fragen der Richter, des Staatsanwalts sowie der beiden Verteidiger ausgesetzt und verstrickte sich dabei öfters in gravierende Widersprüche zu seinen Angaben, die er vor einem Jahr bei der Polizei gemacht hatte.

Als dem Staatsanwalt mit einem: "Mir reicht’s jetzt langsam!" der Kragen platzte, schaffte der 20-jährige Tailfinger endlich Klarheit. Seine Aussage bei der Polizei habe nicht gestimmt. "Wir wollten denen auch eins reinwürgen", gab er kleinlaut zu.