Justizias Waage schlägt noch nicht aus: Ehe das Gericht sein Urteil fällt, müssen zwei wichtige Zeugen gehört werden. Foto: dpa

Angeklagter bestreitet Vorwürfe. Zeugen sind plötzlich krank und erscheinen nicht zu Termin.

Albstadt-Ebingen - Das Amtsgericht Albstadt verhandelt derzeit gegen einen Albstädter Immobilienunternehmer, dem die unsachgemäße Entsorgung von Chemikalienrückständen vorgehalten wird. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Die erste Verhandlung hatte, nachdem zuvor zwei Termine aus verschiedenen Gründen abgesetzt worden waren, am Montag stattgefunden. Der Angeklagte bestritt nachdrücklich die Behauptung eines Hechinger Abbruchunternehmers, er habe 2010 im Zuge von Abbrucharbeiten auf dem Ebinger Gelände eines stillgelegten Textilbetriebs als Auftraggeber ein Abwasserpufferbecken mit Bauschutt verfüllen lassen, obwohl er wusste, dass sich darin Farb- und Lackrückstände befanden. Seine Gegendarstellung: Er habe dieses – etwa sechs mal sechs Meter große – Becken nur in verfülltem Zustand zu Gesicht bekommen, dabei weder Lack noch Farbe noch irgendwelche Lösungsmittel wahrgenommen und unterstellt, dass der Abbruchunternehmer derartige Rückstände ordnungsgemäß entsorgt habe. So sei es schließlich vereinbart gewesen.

Die Anklage steht und fällt mit zwei Personen

Der Nachweis, dass es anders gewesen sein könnte, wurde vor Gericht nicht erbracht – die Anklage steht und fällt nämlich mit der Aussage zweier Zeugen, eben jenes Abbruchunternehmers und des früheren Chefs einer Firma, die Kanäle überprüft und Chemikalienrückstände beseitigt. Der Abbruchunternehmer hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung den Angeklagten beschuldigt, er habe den Auftrag zur Verfüllung des leeren Beckens gegeben, um die Entsorgungskosten zu sparen.

Der Entsorgungsunternehmer behauptet laut Vernehmungsakte, er habe im Auftrag des Angeklagten Flüssigkeit aus dem Becken abgepumpt, die Arbeiten aber eingestellt, als der Angeklagte kalte Füße wegen der Kosten bekam. Auch dieser Zeugenaussage widersprach der Angeklagte in der Verhandlung: Er habe der fraglichen Firma nur einen einzigen Auftrag erteilt, nämlich den zu einer Kanalbefahrung mit der Kamera – von Abpumpen sei nie die Rede gewesen. Zu einer Konfrontation mit den beiden Belastungszeugen kam es am Montag nicht: Beide waren plötzlich erkrankt.

Über die Natur dieser Krankheiten wünscht das Gericht nun Aufschluss – die beiden verhinderten Zeugen müssen mit qualifizierten Attesten nachweisen, dass sie tatsächlich verhandlungsunfähig waren, und sind zum Fortsetzungstermin erneut geladen. Anders als sie war der Mitarbeiter des Landratsamts, der sich zur Gefährlichkeit der Stoffe im Becken äußern sollte, erschienen; er gab zu Protokoll, dass 2012 bei Schadstoffmessungen der Bodenluft im Becken tatsächlich Spuren von Kohlenwasserstoffen festgestellt worden seien.

Allerdings sehe er in diesen Rückstände keine Gefährdung fürs Grundwasser, weil das Becken aus Beton und mit Sicherheit dicht sei.

Der Verteidiger vertrat aus diesem Grund die Ansicht, man hätte das Verfahren schon früher – wie beantragt – einstellen können. Der Staatsanwalt sieht es anders: Laut einschlägiger Rechtsprechung liege auch dann eine Straftat vor, wenn keine konkrete Gefährdung aufgetreten sei.