Mit einem Fall brutaler Gewalt hatte es das Amtsgericht zu tun. Foto: Archiv

20-Jähriger muss wegen brutaler Attacke für ein Jahr und zehn Monate hinter Gitter.

Albstadt/Hechingen - Ein fröhlicher Partyabend hatte für einen 23-Jährigen ein jähes Ende genommen. Die Frage, wer ihn in einem Albstädter Lokal brutal verprügelt hatte, beschäftigte jetzt das Hechinger Amtsgericht.

Gehörten die beiden 19 und 20 Jahre alte Angeklagten zum Kreis der Täter? Bis zuletzt bestritten sie das vehement. Nein, sie seien in jener Nacht nicht in besagtem Lokal gewesen, sondern zuhause im Bett. "Ich habe geschlafen und kann deshalb auch nichts dazu sagen", erklärte der 20-Jährige. Auch sein ein Jahr jüngerer Mitangeklagter beteuerte, nicht am Tatort gewesen zu sein.

Vom Opfer, einem 23-Jährigen aus Balingen, wurden Beide jedoch schwer belastet. Richterin Irene Schilling legte ihnen deshalb nahe, nicht zu leugnen, wenn sie etwas zu gestehen hätten. "Gehen Sie in sich! Für Sie ist es kurz vor knapp, es steht einiges auf dem Spiel." Auch die Staatsanwältin riet dringend, die "goldene Brücke" nicht zu ignorieren – denn die Vorwürfe wögen schwer.

Der Schlag ins Gesicht kommt unmittelbar

Im vergangenen April hatte der Mann aus Balingen gemeinsam mit Freunden eine Gaststätte in Albstadt besucht. Die Stimmung war gut, der Alkoholpegel hoch; gegen drei Uhr in der Frühe, so der 23-Jährige, sei er im Begriff gewesen, mit einem Freund das Lokal zu verlassen, als er im Hinausgehen plötzlich den Ruf "Hey, du" vernahm. "Ich drehte mich um und bekam unmittelbar darauf einen Schlag ins Gesicht", erklärte er. In der Faust seines Gegenübers meinte er einen Gegenstand zu erkennen – möglicherweise einen Schlagring. Der Hieb war jedenfalls wuchtig und folgenreich: Der junge Mann ging zu Boden und verlor drei Zähne. Sein Begleiter, der ihm zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls von mehreren Personen mit Fäusten und Tritten traktiert. Beide Männer erlitten erhebliche Verletzungen, unter anderem eine komplizierte Kieferfraktur und eine Augenverletzung.

Wer war’s? Im Durcheinander sei es ihm nicht gelungen, sich die Gesichter aller Angreifer zu merken, erklärte der 23-jährige Balinger, der am Dienstag als Zeuge auftrat. Zwei habe er sich jedoch eingeprägt – und zwar so gut, dass er sie später auf Facebook und auf Lichtbildern der Polizei wiedererkannt habe. Gericht und Staatsanwaltschaft fragten intensiv nach: Kann das visuelle Gedächtnis auch nach erheblichem Alkoholgenuss noch so gut funktionieren? Und wie konnte das Opfer die Namen der potenziellen Täter auf Facebook ermitteln?

Die üblichen Verdächtigen

Er habe die Liste der "üblichen Verdächtigen" studiert, die "dafür bekannt" seien, in Albstadt Ärger zu machen, erklärte der junge Mann. Es sei keineswegs seine Absicht, irgendjemandem Schuld zuzuschieben, die beiden Angeklagten habe er vor jenem Abend nicht gekannt, "und ich kann mir bis heute nicht erklären, warum ich angegriffen wurde". Indes sei er durch seinen Beruf als Soldat darin geschult, sich Gesichter einzuprägen, und das sei ihm auch im Falle der beiden Angeklagten gelungen – Zweifel und Verwechslung ausgeschlossen.

Bestätigt wurde seine Aussage von einigen Zeugen, die die beiden Angeklagten am Schauplatz des Geschehens gesehen haben wollen. Andere Zeugen und Familienmitglieder der Angeklagten stützten dgegen deren Darstellung.

Gleichwohl waren Richterin und Schöffen am Ende davon überzeugt, dass zumindest der Ältere der beiden zur Gruppe der Täter gehört habe, die in jener Nacht "grundlos und brutal zuschlugen". Der Mann ist einschlägig vorbestraft und stand zum Zeitpunkt der Tat unter Vorbewährung – nun muss er für ein Jahr und zehn Monate in Haft. Dem 19-Jährigen dagegen ließ sich nicht zwingend eine Tatbeteiligung nachweisen, obwohl es, so die Richterin, "starke Verdachtsmomente" gebe.