Großbrände wie der bei der Firma Korn und kleinere Einsätze müssen die Feuerwehrleute gemeinsam bewältigen. Foto: SB-Archiv

Ebinger garantiert nicht länger Einsatzbereitschaft. Doppelalarmierung als Konsequenz.

Albstadt-Ebingen - Die Stadt Albstadt hat auf die Mitteilung der Ebinger Feuerwehrabteilung, sie könne ihre Einsatzbereitschaft nicht mehr garantieren , mit einer Änderung der Alarmierungs- und Ausrückordnung reagiert. Jetzt soll im Einsatzfall Tailfingen einspringen.

Laut Angaben der Stadt Albstadt hatte der Ebinger Abteilungskommandant Oliver Gurski Bürgermeister Anton Reger am Samstag telefonisch mitgeteilt, dass die Einsatzfähigkeit seiner Abteilung nicht mehr gewährleistet sei. Der Grund: Viele Wehrmänner wollten sich freistellen lassen. Gurskis Stellvertreter Patric Emter bestätigte auf einen Anruf Regers hin das Gesagte; der Bürgermeister erfuhr dabei auch, dass sowohl Gurski als auch Emter zu denjenigen gehörten, die sich zumindest zeitweilig aus dem Feuerwehrdienst zurückziehen wollen. Gestern Mittag lagen der Stadt 19 Freistellungsanträge aus der Abteilung Ebingen, die 73 Aktive zählt, vor, darunter die von Gurski und Emter.

Oliver Gurski will sich bis zum Jahresende von seiner Dienstpflicht entbinden lassen, und zwar "aus beruflichen, gesundheitlichen und familiären Gründen".

Die Stadt Albstadt zieht daraus folgende Konsequenz: Bis auf weiteres wird bei jedem Einsatz in Ebingen neben der Abteilung Ebingen auch die Abteilung Tailfingen alarmiert, und zwar werden Einsatzkräfte in derselben Mannschaftsstärke und mit derselben Schlagkraft angefordert. Die Maßnahme soll gewährleisten, dass stets genug Einsatzkräfte zur Verfügung stehen.

Im Übrigen verweist die Stadt auf die nächste Sitzung des Feuerwehrausschusses am 19. Mai: Dort soll das von einer auswärtigen Firma erarbeitete neue Albstädter Brandschutzkonzept vorgestellt werden.

Die Freistellungsanträge der Ebinger Wehrmänner, die laut Angaben der Stadt unterschiedlich begründet werden, sollen geprüft und einzeln beschieden werden; allerdings weist die Stadt darauf hin, dass laut Feuerwehrgesetz die Dienstpflicht in jedem Fall fortbesteht, in dem kein Freistellungsantrag bewilligt und kein genehmigter Urlaub angetreten wurde. Wer ohne diese Bewilligung im Einsatzfall dem Einsatzort fernbleibe, handle gesetzeswidrig.

Liste der Vorhaltungen ist lang

Zumindest aus den beruflichen Gründen für seinen Wunsch zu pausieren macht Oliver Gurski kein Hehl: Die Differenzen zwischen ihm und der Leitung der Albstädter Feuerwehr, vor allem aber Stadtbrandmeister Michael Adam, lassen sich offenbar nicht überbrücken. Adams Entscheidungen, erklärt Gurski, machten es ihm unmöglich, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Die Liste der Vorhaltungen ist lang: Adam habe keine Ausbildungspläne vorgelegt, Anmeldelisten für Lehrgänge nicht aktualisiert und es versäumt, die Zusammenarbeit der Abteilungen bei Einsätzen und Übungen zu regeln.

Sechs Wochen lang, so Gurski, habe er auf die Bedienungsanleitung für die neuen versenkbaren Poller in der Ebinger Fußgängerzone warten müssen und sogar elf Monate auf das Protokoll einer Ausschusssitzung. Auch an der Frage, wer Anspruch auf einen Zentralschlüssel habe, scheiden sich die Geister: Gurski verlangt einen; die Stadt gesteht ihm keinen zu.

Der massivste Stein des Anstoßes aber ist nach wie vor die Abstellung eines Ebinger Rüstwagens nach Tailfingen und des Einsatzleitwagens nach Onstmettingen. Die Ebinger Feuerwehrleute erblicken in dieser Maßnahme eine kränkende Misstrauensbekundung, die sie nach wie vor nicht akzeptieren wollen.