Stadtrat: Vertretung der Standesbeamten

Meß stetten (mak). Nach dem Obernheimer hat nun auch der Meßstetter Gemeinderat einen Vertrag der Gemeinden Nusplingen, Obernheim und Meßstetten abgesegnet, der vorsieht, dass deren Standesbeamten sich gegenseitig vertreten können.

Die Vereinbarung soll gewährleisten, dass in den drei Gemeinden auch im Krankheits- oder Urlaubsfall immer jemand in Reichweite ist, der Trauungen vollziehen oder sonstige standesamtliche Aufgaben wahrnehmen kann. Ihr Hintergrund sind die wachsenden Anforderungen, die ein immer komplizierter werdendes Personenstandsrecht an die Beamten stellt – Beispiele sind Namensrechtsänderungen, die Einführungen von Lebenspartnerschaften und die wachsende Zahl gemischt-nationaler Ehen. Um auf dem Laufenden zu bleiben, müssen Standesbeamten halbjährlich Fortbildungen auf Kreisebene und alle fünf Jahre einen einwöchigen Crash-Kurs im hessischen Bad Salzschlirf absolvieren. Um überhaupt Standesbeamter zu werden, muss man diverse Prüfungen bestehen, und dieser Aufwand erschwert es den Kommunen zusehends, eine hinlängliche Zahl von Standesbeamten vorzuhalten.

Einen Ausgang aus dieser Zwangslage bietet die interkommunale Zusammenarbeit. Der Vertrag zwischen Meßstetten, Nusplingen und Obernheim tritt am 1. Mai in Kraft; die drei Standesamtsbezirke bleiben ungeachtet der Kooperation bestehen.