Wer darf das Wasser nutzen? Der derzeit trockene Zulauf mit dem Löschteich im Hintergrund. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

Teichanlagen: Interessen von zwei Nachbarn nicht vergleichbar / Gemeinderat lehnt ab

Aichhalden (lh). Wenn zwei sich streiten, freut sich bekanntlich ein Dritter. Im Fall der Familien Wild und Heizmann trifft das nicht zu. Mit zwei Enthaltungen lehnte der Gemeinderat in seiner Sitzung den Antrag von Uwe Heizmann im Bereich Bach-Altenberg, Hubweg 11, in Rötenberg auf Wasserentnahme aus einem Fließgerinne ab.

Gleichzeitig befürwortete das Ratsgremium einen gleichlautenden Antrag der Familie Wild einstimmig. Dies ist allerdings nur eine Stellungnahme der Gemeinde, die Entscheidung obliegt dem Landratsamt Rottweil.

Zur Vorgeschichte: Im Jahre 1999 legte die Familie Wild im Hubweg 7 in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde einen Fischteich auf ihrem Grundstück an. Dieser hat sich inzwischen zu einem Biotop entwickelt. Des Weiteren dient er der Feuerwehr als Löschteich im Brandfall, wofür die Familie Wild der Gemeinde die Erlaubnis erteilte. Dies ist grundbuchrechtlich durch eine Dienstbarkeit gesichert.

Nun will auch Uwe Heizmann aus dem Graben für die Speisung einer Zisterne Wasser entnehmen und damit mehrere noch anzulegende Teiche befüllen. Das gespeicherte Wasser soll dann zur Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen benutzt werden. Wie Hauptamtsleiter Peter Schumacher in der Sitzung erläuterte, sei bei der Antragstellung von Heizmann dem Landratsamt aufgefallen, dass die Wasserentnahme und der Bau des Teichs der Familie Wild bisher nicht genehmigt worden sei. Deshalb reiche die Familie Wild einen Antrag zur Nachgenehmigung ein.

Dabei seien sämtliche Angrenzer informiert worden, die die Möglichkeit hätten, Einwände geltend zu machen. Darüber entscheide aber allein das Landratsamt, stellte Schumacher klar. Wenn der teils verdolte Wassergraben kein Wasser führe, werde der Teich mit Dachflächenwasser vom Anwesen Wild gespeist. Letztlich könne das Wasser des strittigen Grabens nur einmal verwendet werden. Da der Teich der Familie Wild aufgrund der Möglichkeit zur Löschwasserentnahme im öffentlichen Interesse stehe, genieße dieses Vorhaben aus Sicht der Verwaltung Priorität. Die Zisternenspeisung diene dagegen nur privaten Zwecken, die außerdem auch über die Sammlung von Dachflächenwasser möglich wäre, argumentierte Schumacher.

Unklar blieb in der Sitzung, seit wann der Graben trocken ist. Während die Familie Wild sagt, dass dies seit April der Fall sei, sagte Heizmann in der Bürgerfragestunde, für die Speisung der beiden Teiche genüge es, wenn der Graben im Jahr acht Tage lang Wasser führe.