Kommunales: Drei Spielgeräte im Gasthaus Adler aufgestellt

Aichhalden (lh). Die Gemeinde legt sich nach mehr als 15-jähriger Pause wieder eine Vergnügungssteuersatzung zu. Sie wurde vom Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen.

Wie der stellvertretende Kämmerer Philipp Stahl den Räten erläuterte, habe die Gemeinde erstmals im September 1984 eine Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer erlassen. Diese sei aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 1. Januar 2002 aufgehoben worden, da es zu diesem Zeitpunkt keine Spiel- und Unterhaltungsgeräte in der Kommune gegeben habe.

Bei der Wiedereröffnung des Gasthauses Adler im September dieses Jahres seien von einem Automaten-Aufstellungsunternehmen drei Spielgeräte in der Gaststätte installiert worden, die besteuert werden könnten.

Der Erlass einer neuen Satzung habe mehrere Vorteile. Sie lohne sich finanziell für die Gemeinde und habe reglementierende Wirkung. Eine Besteuerung sorge dafür, dass das Aufstellen von Spielgeräten für darauf spezialisierte Firmen unattraktiv werde und eine maßvolle Limitierung erreicht werde, betonte Stahl. Bürgermeister Michael Lehrer stellte klar, der Aufsteller sei nicht der Pächter. Ob die Gemeinde die Satzung erlasse, habe somit für den Gastwirt keinerlei Nachteile.

Die Verwaltung schlage einen Steuersatz von 20 Prozent vor, der über dem Kreisdurschnitt liege. Die Höhe der möglichen Einnahmen sei nur schätzbar, sie hingen vom tatsächlichen Umsatz ab. Wenn es das Ratsgremium wünsche, könnten die Einnahmen auch zweckgebunden eingesetzt werden.

Rat Stefan Wiedmann sah wegen drei Automaten keine Eile geboten. "Daraus entsteht noch lange keine Spielhölle", sagte er. Falls eine solche sich im Gasthaus Engel anbahne, könne immer noch reagiert werden. Ratskollege Werner Seckinger erinnerte daran, dass im "Adler" bei den vorherigen Betreibern auch Spielautomaten vorhanden gewesen seien. Da habe kein Hahn danach gekräht. Bernd Kopp bezweifelte, ob durch die Vergnügungssteuersatzung die Aufsteller davon abgehalten werden, weniger Geräte aufzustellen und plädierte auf Abwarten.

Die Sorge von Rat Thomas Engelhardt, wer das kontrolliere und wie hoch der Aufwand sei, konnte der Bürgermeister entkräften. Da sei das Finanzamt hinterher und bei Missbrauch seien hohe Strafen fällig, erklärte Lehrer. Jochen Schmid wog ab. Wenn der Wirt keine Nachteile habe, könne die Satzung sofort erlassen werden.

Bei der Beschlussfassung stimmten zehn Räte für und drei Räte gegen den Erlass einer Vergnügungssteuersatzung, die damit zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt.