Im Westen geht’s weiter: Im Anschluss die Güntershöhe soll das Neubaugebiet Güntershöhe/Sonnenweg erschlossen werden. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder-Bote

Güntershöhe/Sonnenweg: Aichhalden leitet Verfahren ein

Von Lothar Herzog

Aichhalden. Die Gemeinde hat die weitere Wohnbauentwicklung in Aichhalden im Blick. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Güntershöhe/Sonnenweg werden die Weichen für die Zukunft gestellt.

Im Jahre 2014 wurde das Wohnbaugebiet Alter V mit 47 Bauplätzen erschlossen. Kaum zwei Jahre später ist ein Großteil der Bauplätze verkauft. Nach Auskunft von Bürgermeister Ekhard Sekinger wird das Angebot von gemeindeeigenen Bauplätzen im Kernort Aichhalden schon bald wieder sinken, ein Bedarf sei aber weiterhin vorhanden. Da aus Erfahrung ein Bebauungsplanverfahren eine gewisse Zeit brauche, wolle man frühzeitig damit beginnen. Mit der Erschließung von Güntershöhe/Sonnenweg im Süd-Osten von Aichhalden werde aber erst begonnen, wenn die Plätze auf Alter V komplett verkauft sind. Er bekenne sich zum sparsamen Umgang mit Fläche. Doch beim Regierungspräsidium Freiburg werde immer angezweifelt, ob Aichhalden neue Gebiete benötige. Da werde einer Kommune bis ins kleinste Detail reingeredet. Im gewerblichen Bereich sei es noch schlimmer. Auf der anderen Seite stünde eine Gemeinde im harten Wettbewerb mit Nachbarkommunen, so Sekinger.

Planer Sebastian Rolfes vom Ingenieurbüro Eppler aus Dornstetten präsentierte einen ersten weit gefassten Vorentwurf. Demzufolge grenzt das in Gemeindeeigentum befindliche Gebiet Güntershöhe/Sonnenweg an das besehende Baugebiet Güntershöhe an. Der Geltungsbereich beträgt 3,16 Hektar. Der Teilbereich Güntershöhe ist im Flächennutzungsplan (FNP) bereits als Wohngebiet ausgewiesen, der Bereich Sonnenweg noch als Grünfläche. Letztere muss somit im so genannten Parallelverfahren im FNP noch geändert werden.

In dem neuen Wohnbaugebiet könnten über 40 Bauplätze entstehen. Die Erschließung soll in zwei oder drei Bauabschnitten erfolgen und eine Million Euro kosten. Laut Planer sollen Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis maximal zehn Grad erlaubt sein, ebenso Dachaufbauten.

Eine rege Diskussion ergab sich bei der vorgeschriebenen Anzahl von Stellplätzen. Rat Alexander Maier rechnete aus, dass bei einem Wohnhaus mit Einlieger- und Dachwohnung bis zu fünf Stellplätze vorgehalten werden müssten, was für ihn ein Problem darstelle. Zu diesem Thema soll wie auch bei Flachdächern Beratung der Baurechtsbehörde Rottweil in Anspruch genommen werden. Der Aufstellungsbeschluss mit den örtlichen Bauvorschriften und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte einstimmig. Der Vorentwurf liegt vom 17. Mai bis 17. Juni im Rathaus öffentlich aus.

Einen weiteren Aufstellungsbeschluss fasste das Ratsgremium für den Bebauungsplan Ortsmitte Rötenberg. Einen solchen gab es für dieses Gebiet bisher nicht. Nun sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von zusätzlichen Wohnbauplätzen geschaffen sowie die bestehende Bebauung und städtebauliche Struktur in ihrem Bestand gesichert werden. Eine Detailplanung will Rolfes alsbald dem Gemeinderat präsentieren.