Integration: Verwaltungsgemeinschaft Schramberg stellt drei Betreuer ein

Die Gemeinde Aichhalden wird sich beim "Pakt für Integration" der Stadt Schramberg anschließen.

Aichhalden (lh). Laut Bürgermeister Michael Lehrer ändert sich durch den Pakt die Zuständigkeit der sozialen Betreuung von Asylbewerbern. Kommunen hätten die Möglichkeit, Integrationsmanager zur Wahrnehmung dieser Aufgabe einzustellen. Diese hätten in Aichhalden ansatzweise Mitarbeiter vom Bürgerbüro und der Ortsverwaltung erbracht. Die Einstellung von kompetenten Personal würde zu einer sichtbaren Entlastung der Gemeindemitarbeiter führen. Die Gemeinde würde hierfür eine jährliche Förderung von 14 863 Euro auf die Dauer von zwei Jahren erhalten, schilderte der Bürgermeister.

Aufgrund der Förderhöhe könne Aichhalden eine Stelle nur mit anderen Kommunen schaffen. Zusammen mit Schramberg, Hardt und Lauterbach wäre es möglich, drei Integrationsmanager einzustellen. Schramberg habe sich bereit erklärt, ein Konzept zu erarbeiten, wie diese konkret vor Ort eingesetzt würden. Ein finanzielles Risiko bestehe nicht, da das Land die Personalkosten vollumfänglich übernehme, informierte Lehrer. Es bestünde auch die Möglichkeit einer Kooperation mit dem Landkreis. In diesem Fall müssten die Fördermittel dem Kreis übertragen werden. Diese Lösung lehne die Verwaltung ab.

Da dringender Handlungsbedarf geherrscht habe, seien alle Gemeinderäte während der Sommerferien zu einer Meinungsäußerung aufgefordert worden. Die Räte hätten sich übereinstimmend dem Vorschlag der Verwaltung angeschlossen, verriet der Bürgermeister. Rat Stefan Wiedmann wollte wissen, ob es die Möglichkeit gebe, Asylanten in den Arbeitsprozess rein zu bringen. Um ihnen zu zeigen, dass es nicht alles umsonst gebe. Genau dies sei das Ziel des Pakts für Integration, antwortete Lehrer. Es sei aber eine schwierige Aufgabe, solche Leute in Arbeit zu bringen.

Einstimmig beauftragte das Ratsgremium die Verwaltung, eine Vereinbarung mit der Stadt Schramberg auf die Dauer von zwei Jahren abzuschließen, die Fördermittel beim Land zu beantragen und mit dem Landratsamt die Zuständigkeit der Sozialbetreuung abzuklären.