Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Ansonsten müssen die Arbeitgeber monatliche Ausgleichsabgaben zahlen. (Symbolbild) Foto: dpa/Stefan Puchner

Arbeitgeber müssen ab einer bestimmten Größe auch schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, muss monatliche Ausgleichsabgaben zahlen. Die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim weist darauf hin, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigungsdaten bis zum 31. März 2024 der Arbeitsagentur melden müssen.

Sobald ein Arbeitgeber mindestens 20 Mitarbeiter hat, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Vor allem gibt es diese Pflicht, um der Benachteiligung von behinderten Personen entgegen zu wirken.

Bis zum 31. März 2024 müssen Arbeitgeber – auch im Nordschwarzwald – nun ihre Beschäftigungsdaten melden, wie die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim mitteilt. Die Meldepflicht herrscht, da bei einem Unterschreiten der vorgeschriebenen fünf Prozent die Zahlung von Ausgleichsabgaben droht.

Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten

Da die Frist nicht verlängert werden kann, gibt es die kostenfreie Software „IW-Elan“, mit der Arbeitgeber ihre Daten schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden können. Zu finden sind alle Informationen auf der Homepage www.iw-elan.de, das Anzeigenmeldeportal dort unter der Rubrik „Software“. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich, heißt es weiter.

Beschäftigungspflicht oder Ausgleichsabgabe

Kommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, sei eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen, teilt die Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung mit. Diese Abgabe werde auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Übrigens: Arbeitnehmer können über die Software auch berechnen, ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss.

Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit

Außerdem beraten die Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service auch zu weiteren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Als Beispiele nennt die Arbeitsagentur in der Mitteilung beispielsweise die Suche nach Personal, die behinderungsgerechten Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und Fördermöglichkeiten. Der Arbeitgeber-Service ist unter der Servicenummer für Arbeitgeber 0800/4 55 55 20 erreichbar.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Für weitere Unterstützung bietet die Agentur für Arbeit einheitliche Ansprechstellen an. Diese informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Außerdem unterstützen sie bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern, heißt es weiter. In Baden-Württemberg führen die Integrationsfachdienste dieses Angebot aus. Ansprechpersonen und weitere Informationen gibt es unter www.ifd- bw.de/arbeitgeber/einheitliche-ansprechstelle/.

Diese Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber – auch im Kreis Calw und Enzkreis – zahlen

Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. Aus der Beschäftigungsquote für Arbeitgeber ergibt sich dabei die Höhe der Abgabe je Monat und unbesetztem Arbeitsplatz: Bei einer Beschäftigung schwerbehinderter Menschen von drei bis unter fünf Prozent werden 140 Euro fällig. Bei zwei bis unter drei Prozent 245 Euro und bei unter zwei Prozent sind es dann 360 Euro.

Regelungen für kleinere Betriebe
 Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.

Verwendung der Mittel
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Ausblick
 Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird seit dem 1. Januar 2024 die Ausgleichsabgabe durch die Einführung einer neuen Staffel erhöht. Sie betrifft diejenigen Arbeitgeber, die keine schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen und kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen. Da die Abrechnung immer im Folgejahr erfolgt, kommt der neue Staffelbetrag allerdings erst ab 2025 finanziell zum Tragen.

Fragen
Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 9.30 Uhr und 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 0721/8 23 70 66 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim beantwortet.