Auf der B 27 zwischen Erzingen und Endingen wäre es beinahe zu einem schweren Unfall gekommen. (Symbolfoto) Foto: Andreas Maier

Wegen eines verbotenen Überholmanövers auf der B 27 zwischen Erzingen und Endingen wäre es am Freitagabend beinahe zu einem Frontalzusammenstoß gekommen. Sachschaden entstand dennoch.

Ein 20-jähriger Fahrer eines VW T-Cross einer Autovermietung war gegen 19.15 Uhr auf der Bundesstraße von Erzingen kommend in Richtung Endingen unterwegs. Vor einer Kuppe scherte er trotz für ihn unklarer Verkehrslage und bestehenden Überholverbots zum Überholen eines vor ihm fahrenden Mercedes aus. 

Ein ordnungsgemäß entgegenkommender, in Richtung Erzingen fahrender 23-jähriger VW-Fahrer musste stark abbremsen und in den Grünstreifen ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden.

Zeitgleich scherte der Fahrer des überholenden VW T-Cross scharf nach rechts ein und streifte hierbei die A-Klasse, wodurch diese nach rechts von der Fahrbahn abkam. Dabei wurde die 59-jährige Fahrerin leicht verletzt. 

Unfallverursacher muss Sicherheitsleistung hinterlegen

Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 6000 Euro. Da der 20-jährige Fahrer des Mietwagens keinen festen Wohnsitz im Inland hat, musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro hinterlegen.