Husten? Verdacht auf Corona? Das Gesundheitsamt ist auch über die Feiertage Ansprechpartner. Foto: ©sebra – stock.adobe.com

Gesundheitsamt bleibt auch während der Feiertage Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Corona.

Zollernalbkreis - Während der Weihnachtszeit und den anstehenden Feiertagen bleibt das Landratsamt Ansprechpartner in Coronafragen. Wichtige Informationen für die Feiertage werden bereits vorab beantwortet:

Was mache ich, wenn während der Feiertage einschlägige Symptome auftreten?

Krankheitsverdächtige Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Auftreten von Symptomen in häusliche Absonderung zu begeben. Über die Homepage des Landratsamtes kann ein Abstrich-Termin für die Corona-Schwerpunktambulanz (CSA) in Balingen vereinbart werden. Diese ist auch während der Sonn- und Feiertage zu erreichen. Für diesen Termin darf die Absonderung verlassen werden.

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Symptomatische Personen dürfen in dieser Zeit keinen Besuch empfangen. Die Absonderung endet für Krankheitsverdächtige mit Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Bei Vorliegen eines positiven Tests endet sie frühestens 10 Tage nach Symptombeginn. Betroffene Personen werden vom Gesundheitsamt über die erforderlichen Maßnahmen informiert. Es ist nicht notwendig, sich selbst an das Gesundheitsamt zu wenden. Für enge Kontaktpersonen (KP1) von positiv getesteten Personen bleibt die 10-tägige häusliche Isolation bestehen, auch wenn ein negatives SARS-CoV-2 Testergebnis vorliegt.

Wo kann ich mich während der Feiertage testen lassen?

Abstriche werden in der Corona-Schwerpunktambulanz (CSA) + integrierten Notfallpraxis an Sonn- und Feiertagen genommen. Termine können wie gewohnt über das Online-Terminvergabesystem auf der Homepage des Landratsamts gebucht werden. Patienten ohne einschlägige Krankheitssymptome wenden sich weiterhin an die Notfallambulanz am Zollernalb Klinikum in Albstadt.

Mein Corona-Schnelltest hat ein positives Ergebnis. Was muss ich tun?

Personen mit einem positiven Schnelltest müssen sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. Da Antigentests manchmal falsch positive Ergebnisse anzeigen können, muss das Ergebnis mittels PCR-Testung bestätigt werden. Ein Termin in der CSA kann online vereinbart werden. Folgende Dokumente und Unterlagen sind mitzubringen: Personalausweis, Krankenversicherungskarte und Nachweis des positiven Schnelltestes.

Zur Durchführung des PCR-Tests darf die häusliche Quarantäne unter Beachtung der Schutzmaßnahmen (Abstand, Mund-Nasen-Schutz) unterbrochen werden. Bis das Ergebnis vorliegt, darf die Absonderung nicht verlassen werden und kein Besuch empfangen werden.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Viele der häufig gestellten Fragen werden auf der Homepage des Landratsamtes unter www.zollernalbkreis.de/coronavirus beantwortet. Diese wird fortlaufend aktualisiert. Das Covid-19 Bürgertelefon ist während der Werktage von Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 07433/92 11 11 erreichbar. Von 24. bis einschließlich 27. Dezember ist es von 9 bis 12 Uhr unter der genannten Nummer verfügbar.

Das Gesundheitsamt ist über die Weihnachtszeit und die Feiertage besetzt, sodass die zügige Kontaktnachverfolgung sowie die Veröffentlichung der Neuinfektionen auf der Homepage des Landratsamts Zollernalbkreis gewährleistet werden kann.