In die Jahre gekommen: die Kreissporthallen in Balingen, ... Foto: Schnurr

Kreis strebt anteilsmäßige Beteiligung von Albstadt, Balingen und Hechingen an Kosten für Kreissporthallen an.

Zollernalbkreis - Eine neue Nutzungsvereinbarung sieht eine Beteiligung der Standortgemeinden an den Instandhaltungskosten für die Kreissporthallen vor. Sie ist Thema im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss des Kreistags am heutigen Montag ab 17 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamts.

Hintergrund: Der Landkreis hat an den Standorten der beruflichen Schulen in Albstadt, Balingen und Hechingen Kreissporthallen errichtet, die auch für eine außerschulische Nutzung durch städtische Vereine zur Verfügung stehen. Für den "Standortvorteil" hatten sich die drei Städte seinerzeit mit einem Zuschuss zu den Baukosten beteiligt. Albstadt hatten damals 400 000 Mark bezahlt, Balingen 460 000 Mark und Hechingen 518 000 Mark.

Die Kostenbeteiligung für die außerschulischen Veranstaltungen in den Hallen, etwa an den Wochenenden, erfolgte "nach dem Verhältnis der schulischen zur außerschulischen Nutzung".

Seit 2005 beteiligen sich die Städte zusätzlich mit Pauschalbeträgen an den Gerätekosten und den Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung. Jetzt soll auch für die aufwandsbezogenen Personalkosten, Geräte, Wartung sowie Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftungskosten eine Pauschale bezahlt werden. Nach Angaben der Kreiskämmerei stehen in Balingen Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 340 000 Euro an, in Albstadt in Höhe von 535 000 Euro und in Hechingen von 487 000 Euro. Bei Gesprächen mit den Städten sei signalisiert worden, dass eine Kostenbeteiligung an den Sanierungskosten neu vereinbart werden könne. Die Beteiligung soll – vorausgesetzt, die Gemeinderäte der drei Städte stimmen zu – wie folgt aussehen: Von den Kosten für nutzungsunabhängige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen übernehmen die Städte jeweils zehn Prozent, und von den Kosten der nutzungsabhängigen Maßnahmen – nach Anteil der städtischen und der Vereinsnutzung – Albstadt 30 Prozent, Balingen 47 Prozent und Hechingen 34 Prozent. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.