In geordneten Bahnen rauscht üblicherweise der Verkehr auf der Bundesstraße 27 nahe Engstlatt. Im Frühjahr verursachte eine Geisterfahrerin hier einen schweren Unfall. Foto: Maier

Junge Frau aus Schramberg akzeptiert Strafbefehl. Im Januar viele Kilometer auf falscher B 27-Spur unterwegs.

Zollernalbkreis/Schramberg - Die ungewöhnlich lange und folgenschwere Geisterfahrt einer jungen Frau im Januar 2014 ist nun auch juristisch abgeschlossen. Die Schrambergerin akzeptierte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Balingen, sagte die Sprecherin des Gerichts unserer Zeitung.

Demnach muss die 29-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 5200 Euro bezahlen. Die Summe kommt durch die hohe Zahl der Tagessätze – 130 à 40 Euro – zusammen. Das bedeutet zugleich, dass die Frau nunmehr einen Eintrag im Bundeszentralregister aufweist, also vorbestraft ist.

Zusätzlich zur Geldstrafe ist sie für einige Zeit darauf angewiesen, bei anderen mitfahren zu können: Ihre Fahrerlaubnis wurde eingezogen. Frühestens nach sechs Monaten kann sie ihren Führerschein wieder erhalten, allerdings nicht automatisch: Sie muss das bei der Fahrerlaubnisbehörde nach der Sperrzeit beantragen.

Juristisch aufgearbeitet ist damit ein Fall, der Anfang Januar im Zollernalbkreis für Aufsehen gesorgt hatte. Die Frau, die auf der Bundesstraße 27 von Rottweil in Richtung Tübingen unterwegs war, war am frühen Abend des 4. Januar nahe der Balinger SparkassenArena am Steuer ihres Peugot auf die falsche Fahrbahn gekommen.

Obwohl zahlreiche Autofahrer ihr signalisierten, dass sie offensichtlich auf der falschen Spur unterwegs war und sie ihren Fehler auch erkannt hatte, fuhr sie dennoch unverdrossen weiter – an einigen Ausfahrten vorbei, schlussendlich bis nach Hechingen. Dort fuhr sie ab, eine von der Polizei groß angelegte Fahndung blieb zunächst ohne Erfolg. Zwei Tage nach der Geisterfahrt stellte sich die junge Frau dann der Polizei.

Im Verlauf der Geisterfahrt hatte die Schrambergerin nicht nur zahlreiche andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern auch einen schweren Unfall verursacht. Nahe Engstlatt wich ihr ein Mann mit seinem Auto aus und berührte dabei den Wagen eines 34-Jährigen aus dem Raum Heidelberg. Dessen Fahrzeug kam von der Straße ab, überschlug sich, der 34-Jährige und dessen 16-jähriger Beifahrer wurden schwer verletzt in die Kliniken Balingen und Albstadt gebracht. Wegen des Unfalls war die B 27 zwei Stunden voll gesperrt.

In der ersten Vernehmung konnte die junge Frau nicht erklären, warum sie auf die falsche Spur gekommen war; ebensowenig, warum sie trotz der zahlreichen Lichthupen-Signale der anderen Autofahrer auf der falschen Spur geblieben war. Von dem schweren Unfall wollte sie nichts bemerkt haben, obwohl sie diesen nach Einschätzung eines Polizisten "unter normalen Umständen" hätte mitbekommen müssen.

Trotz des schweren Unfalls sprach man bei der Polizei angesichts der ungewöhnlichen Länge der Geisterfahrt von einem "glimpflichen Verlauf". Es sei ein "Wunder", so ein Polizist damals, dass es zu keinem Frontalzusammenstoß gekommen sei. Aufgrund der auf der Bundesstraße üblichen hohen Geschwindigkeiten hätte es in einem solchen Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit Tote gegeben.

Nachdem sich die junge Frau gestellt hatte, ermittelte die Polizei wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin den Strafbefehl, der nach Prüfung durch das Amtsgericht Balingen erlassen wurde. Die Angeklagte erhob keinen Einspruch, so dass es zu keiner öffentlichen Gerichtsverhandlung kam. Mit dem akzeptierten Strafbefehl gilt die Frau als rechtskräftig verurteilt.

Auf der Bundesstraße 27 kommt es immer wieder zu sogenannten Geisterfahrten, in dieser Woche war beispielsweise eine 79-Jährige auf der verkehrten Spur von Bisingen in Richtung Balingen unterwegs. In den meisten Fällen enden diese Geisterfahrten glimpflich.