Dieses Plakat mit einem Foto der Burg Hohenzollern, das die AfD bereits im Landtagswahlkampf 2016 verwendet hat, hängt nun erneut aus. Foto: Maier

Hausherr der Burg hatte bereits zur Landtagswahl 2016 geklagt. Gericht: Wahlwerbung durch Meinungsfreiheit geschützt.

Zollernalbkreis - Der Bundestagswahlkampf 2017 läuft bislang verhalten und ohne große Aufreger. Zumindest bei den Wahlplakaten lohnt sich aber bisweilen ein zweiter Blick. Weniger wegen der Inhalte und Kandidaten, sondern eher wegen der darauf verwendeten Bilder.

Beispielsweise auf die Plakate der "Alternative für Deutschland" (AfD). Bei deren Wahlwerbung kann man im Zollernalbkreis vereinzelt ein vertrautes Motiv entdecken: Ein bereits im Landtagswahlkampf 2016 verwendetes Schild mit einem Foto der Burg Hohenzollern hat ein Parteimitglied beispielsweise in Geislingen und Rosenfeld erneut aufgehängt. Gegen die Verwendung eines Bilds dieses Wahrzeichens preußischer Geschichte auf AfD-Plakaten hatte Georg Friedrich von Preußen, Hausherr der Burg, geklagt.

Doch die AfD darf das Motiv verwenden, hat das Landgericht Stuttgart im März vergangenen Jahres entschieden (wir haben berichtet): Das Eigentumsrecht sei nicht tangiert, da das Foto von einem öffentlichen Platz aus aufgenommen worden ist. Auch stelle die Wahlwerbung der AfD keine direkte Verbindung zur Person des Prinzen von Preußen her. Ebensowenig werde der Eindruck erweckt, der Prinz oder das Haus Hohenzollern stehe hinter den Zielen der Partei. Diese Wahlwerbung sei deshalb durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Trotzdem habe man – wie damals angekündigt – keine neuen Exemplare des Plakats mehr drucken lassen, sagt der AfD-Kreisvorsitzende Stefan Herre: "Zur Bundestagswahl war das kein Druckmotiv." Die jetzt hängenden Exemplare seien wohl Restbestände.