Beim Mitarbeiter-Sommerfest des Zollernalb-Klinikums im vergangenen Jahr sind die Drohnen vorgestellt worden. Foto: Fleiner/Fleiner

Das Zollernalb-Klinikum wartet sehnsüchtig auf die Genehmigung, um Drohnen als Transportmittel zwischen den Standorten Balingen und Albstadt für Labormaterial einsetzen zu können.

In Baden-Württemberg sind bereits einige Drohnen als Transportmittel für Labormaterial zwischen Klinikstandorten in der Luft. Beim Zollernalb Klinikum wartet man sehnsüchtig auf die Genehmigung.

Anders als bei den Kliniken im Land ist hier nicht das Regierungspräsidium Stuttgart, sondern das Luftfahrtbundesamt Braunschweig zuständig. Im vergangenen Herbst präsentierte das Zollernalb Klinikum gemeinsam mit der Firma DiAvEn die Transportdrohne. Geplant war, dass ab März 2023 vier Drohnen im Routinebetrieb zehn Flüge pro Tag durchführen. Warum fliegen die ZoKli Drohnen noch nicht?

Der Sitz des Unternehmens, welches den Antrag stellt, bestimmt die zuständige Behörde. Da die Firma DiAvEn ihren Sitz in Berlin hat, ist die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zuständig. Die dortige Luftfahrtbehörde hat die Verantwortlichkeit an das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig abgegeben. Die Mehrheit der Bundesländer in Deutschland verfährt nach diesem Schema. Nicht so Baden-Württemberg: hier obliegt die Hoheit der Zulassung von Drohnenflügen beim Regierungspräsidium Stuttgart.

RP Stuttgart ist Zulassungsbehörde

Die erste Etappe ist geschafft: Die Genehmigung für Flüge außerhalb der Sichtweite über nicht besiedeltem Gebiet wurde dem Zollernalb-Klinikum im Oktober 2022 erteilt. Weiterhin erfolgte im Februar 2023 die Genehmigung für Flüge über besiedeltem Gebiet innerhalb der Sichtweite des Steuerers. Damit der Drohnentransport der Laborproben zwischen den beiden Klinikstandorten Albstadt und Balingen erfolgen kann, wird eine Genehmigung für den Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite des Steuerers über besiedeltem Gebiet vom Luftfahrbundesamt nach EU-Drohnenverordnung 2019/945 benötigt.

Risikokategorie 3

Der Flugbetrieb zwischen den beiden Kliniken im Zollernalbkreis ist in der Risikokategorie 3 eingestuft. Dies ist die höchste Stufe, die nach dem EU-Drohnenrecht von der Landesluftfahrbehörde genehmigt werden darf. Ab Risikokategorie 4 ist eine Genehmigung nur direkt durch die EASA (Europäische Luftfahrtbehörde) möglich.

Die Firma DiAvEn stimmt sich regelmäßig mit den Verantwortlichen im Zollernalb- Klinikums und den Zuständigen beim Luftfahrtbundesamt ab, sodass es seitens der Antragsteller zu keinen Verzögerungen kommt. Auch mit dem Referat Luftverkehr und Luftsicherheit des Regierungspräsidiums Stuttgart steht Wolfgang Beck bezüglich den geplanten Flugrouten im Austausch.

60 Kilometer Reichweite

Die eingesetzten Drohnen haben eine Reichweite von rund 30 Kilometern. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern und einer Nutzlast von 1000 Gramm ist die Drohne eine nachhaltige Lösung, um zeitkritische Lasten zu transportieren. Der Nutzraum ist isoliert und schützt die Proben somit vor Hitze und Regen. Um die Kapsel vor unautorisierten Personen zu schützen, kann diese nur mit einer entsprechenden App geöffnet werden.

Wann die finale Freigabe des Luftfahrtbundesamtes erfolgt, ist momentan nicht klar. Die Verantwortlichen im Zollernalb-Klinikum und bei DiAvEn werden weiter am Ball bleiben.