Ein Baby hält den Finger eines Erwachsenen. Wenn Kinder vernachlässigt werden, kann sie auch im Zollernalbkreis das Jugendamt in Obhut geben – für eine Weile oder auf Dauer. Foto: SB-Archiv

Jugendamt ist über Polizeidienststellen in Rufbereitschaft. Mitarbeiter kommen persönlich vorbei.

Zollernalbkreis - Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn dringende Gefahr für das Wohl des Kinds besteht. "Gefährdungen kommen auch außerhalb von Geschäftszeiten der zuständigen Behörde vor", weiß Landrat Günther-Martin Pauli.

Der Schutzauftrag des Jugendamts gelte daher rund um die Uhr. Deshalb sei der Soziale Dienst des Kreisjugendamts bereits seit drei Jahren bei familiären Krisen und Notsituationen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten telefonisch erreichbar. Darüber wurde im Jugendhilfeausschuss informiert.

Über die Polizeidienststellen im Zollernalbkreis steht die Rufbereitschaft auch nachts und am Wochenende zur Verfügung. Sozialarbeiter und Sozialpädagogen des Jugendamts helfen bei familiären oder erzieherischen Notsituationen, insbesondere dann, wenn Konflikte eskalieren, wenn gravierende Versorgungsmissstände oder gar Kindesmisshandlungen bekannt werden.

Zum Teil reichen telefonische Beratungen aus, bei denen vorläufige Absprachen getroffen werden, bis sich ein Mitarbeiter des Kreisjugendamts um die Angelegenheit kümmern kann. Falls notwendig, kommt der Mitarbeiter des Jugendamts auch persönlich vorbei, um sich ein Bild von der Situation zu machen und eine Lösung zu finden.

In dringenden Fällen stehen dem Kreisjugendamt Plätze in betreuten Wohngruppen unter freier Trägerschaft zur Verfügung, wo die Kinder und Jugendlichen zunächst unterkommen und betreut werden, bis gemeinsam mit den Sorgeberechtigten eine längerfristige Lösung gefunden wird. Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher "um Obhut bittet", wie es im Kinder- und Jugendhilfegesetz steht.

Nach Angaben des Jugendamts kommt es immer wieder vor, dass Jugendliche – meist nach Konfliktsituationen in der Familie – abhauen und sich weigern, wieder nach Hause zu gehen. In solchen Fällen müsse die Rufbereitschaft eine "Krisenunterbringung" in einer Wohngruppe organisieren.

Nach einigen Tagen kehre ein großer Teil dieser Jugendlichen in die Familien zurück, zum Teil mit begleitender sozialpädagogischer Hilfe. Bei einigen Jugendlichen werde wegen familiärer oder erzieherischer Probleme auch eine längerfristige Fremdunterbringung in einer betreuten Wohngruppe notwendig.

Weitere Informationen:

Albstadt: 07431/9 35 30 90 Balingen: 07433/92 14 03 Hechingen: 07471/93091640