Von Thanheim nach Bisingen: Direkt an der Landesstraße 360 entlang führt ein Teil des Schulweges. Die Gemeinde sieht Gefahren, das Landratsamt nicht.   Foto: Gern

Der Landkreis will die Beförderungskosten für Thanheimer Schüler nicht länger erstatten. Begründet wird das Ganze mit einer mangelnden Rechtsgrundlage. Für dieses Schuljahr will die Gemeinde einspringen – wenn der Gemeinderat zustimmt. Doch was ist danach?

Bisingen - "Erstattung von Schülerbeförderungskosten" liest sich zunächst nicht spannend auf der Tagesordnung des Gemeinderats für diesen Dienstag. Doch in dem Thema steckt Zündstoff. Der Zollernalbkreis wird die Kosten für die Beförderung nicht mehr übernehmen. In der Sitzungsvorlage heißt es trocken: "Die Verwaltung wurde seitens des zuständigen Amtes innerhalb des Landratsamtes darüber in Kenntnis gesetzt, dass Erstattungsbeiträge aufgrund einer mangelnden Rechtsgrundlage in Zukunft nicht weiter erbracht werden können." Betroffen sind Schüler der Grund- und Realschule am Schulzentrum Bisingen, die in Thanheim wohnen.