Einschusslöcher nach dem Amoklauf im März 2009. Foto: dpa

Der Vater des Amokläufers von Winnenden hat beim Oberlandesgericht einen Teilerfolg gegen seine Rechtsschutzversicherung errungen.

Der Vater des Amokläufers von Winnenden hat beim Oberlandesgericht einen Teilerfolg gegen seine Rechtsschutzversicherung errungen.

Stuttgart - Jörg K., Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen, hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einen Teilerfolg im Streit mit seiner Rechtsschutzversicherung errungen. Hintergrund ist das Ansinnen von Jörg K., die Therapeuten seines Sohnes Tim mit in die Haftung zu nehmen.

Die Richter des 7. Zivilsenats haben in einem sogenannten Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass die Berufung der Versicherung gegen ein Urteil des Landgerichts wohl kein Erfolg haben wird.

Tim K. hatte vor seinem Amoklauf im März 2009, bei dem er 15 Menschen und sich selbst erschoss, in der Psychiatrie in Weinsberg von Tötungsfantasien berichtet. Der Vater will erreichen, dass die Therapeuten sich mit 50 Prozent an den Schadenersatzansprüchen der Opferbeteiligen müssen, weil die Ärzte Tim nicht richtig behandelt hätten. Das OLG sagt nun, ein Gericht könne nur nach der Beweisaufnahme und mit gutachterlicher Hilfe entscheiden, ob die Therapeuten mitverantwortlich an dem Amoklauf seien. „Durch diesen Erfolg besteht die Chance, dass die Opfer eine weitere Entschädigung bekommen“, Jörg K.s Anwalt Erik Silcher.