Eine 20-Kilometer-Zone strebt die Gemeinde Zimmern für die Ortsdurchfahrtsstrecke zwischen den beiden Kreisverkehren in der Rottweiler Straße an. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Qualifizierter Lärmaktionsplan prüft Maßnahmen auch auf die Umsetzbarkeit

Die Gemeinde Zimmern will mit einem qualifizierten Lärmaktionsplan die Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen gegen den Verkehrslärm schaffen.

Zimmern o.R. (kw) Im Rahmen des sogenannten "Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung" in Verbindung mit §47c Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) ist die Gemeinde Zimmern verpflichtet, für die Hauptverkehrsachsen entlang der Autobahn A81 und den Bundesstraßen B14 und B27 einen einfachen Plan zu erstellen.

Doch diesen hält die Verwaltung für nicht ausreichend und überzeugte davon auch den Gemeinderat. "Wir machen mehr, als wir machen müssten", betonte Bürgermeisterin Carmen Merz in der jüngsten Sitzung. Ein qualifizierter Lärmaktionsplan sei nämlich wesentlich aussagekräftiger. In diesem werde der Bedarf an Maßnahmen zur Lärmminderung nicht nur festgestellt. Die konkreten Maßnahmen würden auch auf die Umsetzbarkeit geprüft und bewertet werden.

Mit einer qualifizierten Planung könnten Vorgaben ebenso an die Straßenbaulastträger (Landkreis, Land und Bund) weitergeleitet werden. Diese hätten dann die Feststellungen in ihren Planungen zu beachten.

Wirtschaftsförderer Heiko Gutekunst hatte sich in die Materie eingearbeitet. Er erläuterte den Gemeinderäten die Details. Grundlage sei die neue Lärmkartierung für Hauptverkehrswege der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) vom 19. Dezember 2018. Auf dieser Basis seien nun die bestehenden Lärmaktionspläne in der sogenannten "dritten Runde" zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, hieß es am Ratstisch.

Straßen werden einbezogen

Gutekunst wies daraufhin, dass vom LUBW nur Hauptverkehrsachsen mit mehr als 8200 Fahrzeugen täglich untersucht worden seien. Die Pflicht zur Aufstellung eines einfachen Lärmaktionsplans sei gegeben, wenn mehr als 50 betroffene Bürger an Hauptverkehrsachsen im kartierten Bereich über 55 Dezibel beziehungsweise 50 Dezibel (Nacht) wohnten.

Der Gemeinderat hat die Einbeziehung nachfolgender Straßenzüge in den qualifizierten Lärmaktionsplan (Beschränkung der Betrachtung auf die Hauptknotenpunkte) zugestimmt. Zimmern: Hauptstraße/Rottweiler Straße (K 5540), Horgener Straße (K5541); Horgen: Zimmerner Straße (K5541), Talstraße/Niedereschacherstraße (K5547/L423); Flözlingen: Stettener Straße/Eschachstraße (K5547), Bergstraße/Weilernerstraße (K5535); Stetten: Lackendorferstraße (K5547).

Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans läuft ähnlich ab wie bei einem Bebauungsplan.

Nach dem Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten. Danach wird über Einwendungen und Anregungen beraten. Abschließend beschließt der Gemeinderat über den Lärmaktionsplan.

In den vergangenen Jahren sei es einfacher geworden, solche Pläne durchzusetzen, war zu hören. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder LKW-Fahrverbote könnten nunmehr angeordnet werden.

Die Neufassung des "Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung" sowie die vorausgegangenen Gerichtsurteile hätten dies möglich gemacht.

Die Gemeinde Zimmern hofft deshalb auf weitere Argumente für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Zimmern und den drei Ortsteilen im Täle.