Der Eigentümer an der "Sonnenhalde" (linkes Gebäude) darf einen 1,4 Meter hohen Sichtschutz bauen. Laut Bebauungsplan wäre nur eine Höhe von einem Meter zulässig. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: "Immelwiesen – Sonnenhalde": Maximale Höhe eigentlich ein Meter

Zimmern o. R. (kw). Schon mehrmals hat sich der Zimmerner Gemeinderat in letzter Zeit mit Bauanträgen für einen Sichtschutz befassen müssen. In den Bebauungsplänen ist in der Regel die maximale Höhe einer Einzäunung vorgegeben.

Das gilt auch für den Bebauungsplan "Immelwiesen – Sonnenhalde". In dessen Geltungsbereich dürfen Zaunanlagen höchstens einen Meter hoch sein. Ein Hauseigentümer in der "Sonnenhalde", das Grundstück grenzt an den behindertengerechten Fußweg zur Schule und zum neuen Kindergarten, und zwar direkt an der neu errichteten Rampe, will dagegen einen 1,8 Meter hohen Zaun errichten.

Mit dem Bau der Rampe sei man dem Eigentümer "schon auf die Pelle gerückt", erklärte Bauamtsleiter Georg Kunz bei der Vorstellung des Vorhabens und zeigte grundsätzliches Verständnis für eine Überschreitung – allerdings nicht in dieser Höhe.

Gremium einigt sich

Dem Anwohner sollte man ein Stück weit entgegen kommen, der Weg sei schon gut frequentiert, regte Marcel Kammerer an und sprach sich – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – für eine Höhe von 1,4 Meter aus. Bei einer Gegenstimme – Ratsmitglied Winfried Praglowski bezeichnete den Sichtschutz als "Gefängnismauer" – einigte sich das Gremium dann auf diese Höhe. Den ursprünglichen Antrag über 1,8 Meter befürwortete nur Gemeinderätin Ingrid Balke, der Rest war dagegen.

Die Rampe sei zwischen 1,2 Meter (tiefste Stelle) und 70 Zentimeter hoch, erläuterte Kunz. Rampe und Zaun ergeben nun zusammen eine Höhe zwischen 2,6 Meter (unten) und 2,1 Meter.