Baugrundstücke werden derzeit im Stettener Baugebiet "Zierenberg IV" (zweiter Bauabschnitt) erschlossen. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Einheimische und vor allem junge Familien sollen bevorzugt werden / Weitere Beratungen

Zimmern-Stetten (kw). In Stetten, wo derzeit 13 weitere Bauplätze erschlossen werden, befürwortet der Ortschaftsrat die von der Gemeindeverwaltung Zimmern vorgeschlagene Regelung zur Bauplatzvergabe.

Anders wie im Nachbarort Horgen (wir haben berichtet) sieht der Stettener Ortschaftsrat einen Regelungsbedarf. Die Ratsmitglieder begründeten das mit dem "Schutz für die eigenen Bürger". Ortsvorsteher Gerhard Wodzisz formulierte es so: "Mit den Regelungen soll gesichert werden, dass die Bürger aus dem eigenen Ort hier auch bauen können." Ratskollegin Eva Trost ergänzte, dass damit auch das Auftreten von Investoren verhindert werde. Das Baugebiet "Zierenberg" sei aufgrund der baurechtlichen Festsetzungen für Investoren nicht interessant und das sei gut so, bemerkte Stefan Jauch.

Auf was der Stettener Ortschafsrat Wert legt: Das Gremium möchte junge Familien mit Kindern bevorzugen. "Wir wollen die Standorte Schule und Kindergarten stärken", wurde mehrmals am Ratstisch geäußert. Deshalb solle die Zielgruppe "Junge Familien" Priorität genießen.

Die Verwaltung im Zimmerner Rathaus hatte in der Beratungsvorlage auf die Regelungen der Nachbargemeinde Villingendorf verwiesen. Dort kann jemand einen Bauplatz erwerben, der mindestens fünf Jahre einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat. Die Stettener Räte wollen diese Anforderung auf zwei Jahre reduzieren.

Anfangs der Diskussion stand kurz die Überlegung im Raum, ob das Kriterium "Hauptwohnsitz" auf die Eschachtalgemeinden beschränkt werden solle. Das hätte bedeutet: Im Kernort Zimmern bisher wohnhafte Bürger könnten in Stetten keinen Bauplatz erwerben. "Wir sind eine Gesamtgemeinde, das mit den Eschachtalgemeinden bringen wir nicht durch", stellte Trost fest.

Eine zeitliche Verkürzung auf zwei Jahre wünscht sich das Stettener Gremium auch beim Gesichtspunkt "Dauerarbeitsplatz in der Gemeinde". In Villingendorf müssen Bewerber fünf Jahre lang im Ort gearbeitet haben. Nach zwei Jahren sei die Probezeit abgelaufen und eine Bindung an den Arbeitsplatz vorhanden, so das Argument für die kürzere Dauer.

Ein weiteres Kriterium: Bewerber, die aus der Gemeinde stammen beziehungsweise hier aufgewachsen sind und mindestens zehn Jahre in der Gemeinde gelebt haben, sollen nach Meinung der Ratsmitglieder ebenfalls einen Anspruch auf einen Bauplatz haben. Der Ortschaftsrat stimmte einzeln ab. Die Beschlüsse fielen allesamt einhellig aus.

Vor der Beratung hatte der Ortsvorsteher kurz die bisherige Situation bei den Baugrundstücken erläutert. Viele Jahre habe Stetten keine Bauplätze anbieten können, letztmals sei dies in den Jahren 2004/2005 der Fall gewesen, erinnerte Wodzisz. Jetzt gerade erfolge die Erschließung des zweiten Bauabschnitts im Baugebiet "Zierenberg" mit 13 Plätzen. Dafür gäbe es bereits sechs Interessenten, drei kämen aus Zimmern, drei von auswärts.  Am Montag, 16. Juli, steht dieses Thema auf der Tagesordnung des Ortschaftsrats Flözlingen. Am Tag darauf wird im Gemeinderat darüber beraten.