Kommunales: Verbandsversammlung ändert Passagen der Satzung / OB Broß: Es gilt das gebundene Mandat

Die Satzung des Zweckverbands Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiets Inkom Zimmern-Rottweil ist auf dem aktuellen Stand: Die Verbandsversammlung hat die bisherigen Statuten über eine Änderungssatzung angepasst und teilweise ergänzt.

Zimmern o. R. (psw). Zudem wählten die Verbandsmitglieder mit der Zimmerner Bürgermeisterin Carmen Merz ihre neue Vorsitzende. Die Änderungen waren Ende des vergangenen Jahres in einer gemeinsamen Klausurtagung besprochen und erst vor wenigen Wochen von den beiden Gemeinderäten abgesegnet worden (wir haben jeweils ausführlich berichtet).

Formeller Charakter

Noch-Vorsitzender Ralf Broß, er übergibt das Amt zum 1. Juni für die nächsten drei Jahre an seine Kollegin aus Zimmern, fasste vor den fünf Abstimmungen, die quasi nur noch formellen Charakter hatten und schnell abgehandelt waren, zusammen: "Was wir heute beschließen, das sind die Ergebnisse der Beratungen im Rahmen der Klausurtagung und in den beiden Gemeinderäten." Der brisanteste Punkt, nämlich die für die Inkom-Erweiterung beschlossene neue Aufteilung der Gewerbesteuer zugunsten der Stadt Rottweil, floss noch nicht in die Änderungssatzung ein.

Der Rottweiler Oberbürgermeister erklärte dazu: "Erst wenn der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst ist, wird die Satzung in diesen Punkten geändert." Dazu zählen auch die Änderung bei der Aufteilung der Grundsteuer zugunsten von Zimmern und die Verschiebung des Betriebsausgabenschlüssels zulasten der Stadt Rottweil.

Eindeutig geregelt ist nun, dass der Vorsitz in der Verbandsversammlung im Turnus von drei Jahren zwischen der Bürgermeisterin von Zimmern und dem Rottweiler OB wechselt. Entsprechend wird auch das Amt des Stellvertreters beziehungsweise der Stellvertreterin getauscht. Die Wahl erfolgt durch die Verbandsversammlung.

Abgestimmt werde in der Verbandsversammlung generell im Rahmen des "gebundenes Mandats", betonte Broß. Dies ist in der Verbandssatzung nun ausdrücklich festgelegt. Die Stimmen der beiden Verbandsgemeinden können nur einheitlich durch deren Oberbürgermeister und Bürgermeisterin abgeben werden.

"Wie die einheitliche Stimmbildung bei den Verbandsmitgliedern zustande kommt, bleibt ihnen überlassen, das ist die Vorstufe bei der Beschlussfassung", antwortete Broß auf die Verständnisfrage des Zimmerner Gemeinderats Thomas Bausch. Das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe sei im Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit geregelt, hieß es.

Sitz in Zimmern

Kein rollierendes System gibt es dagegen beim Vorsitz der Verbandsverwaltung: Dieser obliegt der Zimmerner Bürgermeisterin. Sitz der Verwaltung ist nach wie vor das Zimmerner Rathaus. Die weiteren Beschlüsse: In einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind nun die von der Gemeinde Zimmern übernommenen Ausgaben und die dafür zustehende Kostenerstattung verankert.

Festgeschrieben ist zudem die Aufteilung der Stelle des Wirtschaftsförderers auf den Zweckverband und die Gemeinde Zimmern. Im Rahmen einer Personalleihe ist der zukünftige Wirtschaftsförderer des Inkom zu einem Viertel für die Gemeinde Zimmern tätig.

Beschlossen wurde auch die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.