Kommt das Salzsilo neben dem Zimmerner Bauhofgebäude bald zum Einsatz? Im Gemeinderat hat Bauamtsleiter Georg Kunz jedenfalls schon den Winterdienstplan 2020/2021 vorgestellt. Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Winterdienst: Plan öffentlich vorgestellt

Noch ist es Herbst, doch vor zwei Wochen fiel auf dem Feldberg bereits der erste Schnee. Da passte es ganz gut, dass der Zimmerner Bauamtsleiter Georg Kunz in der jüngsten Ratssitzung den Winterdienstplan 2020/2021 vorstellte.

Zimmern o. R. (kw). Dabei ging es ihm vorrangig um Transparenz für die Bürger. Der Plan soll auch auf die Internetseite der Gemeinde gestellt werden, so war zu hören. Die Bürger könnten dann das Vorgehen der Bauhofmitarbeiter im Winterdienst nachvollziehen.

Kunz ging zunächst auf die allgemeinen Rechtsgrundlagen ein. Die Räum- und Streupflicht richte sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung, der Verkehrswichtigkeit und der Gefährlichkeit. Alle Verkehrssicherungsmaßnahmen seien zur Sicherung des Tagesverkehrs (7 bis 20 Uhr) durchzuführen. Nachts bestehe grundsätzlich keine Pflicht, die Straßen zu räumen oder zu streuen.

Als verkehrswichtig beziehungsweise gefährlich seien in der Gemeinde Zimmern alle Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Ausfallstraßen, Busstrecken, Gefällstrecken, teilweise Kreuzungen sowie Einmündungen und Industriegebiete anzusehen. Gestreut werde ausschließlich mit Salz – und zwar so sparsam wie möglich, betonte Kunz. Sollte das Salz mal knapp werden, würden nur noch die verkehrswichtigen Straßen und die gefährlichen Teilstücke aus den übrigen Strecken gestreut.

Drei Zonen

Zur Einordnung gab der Bauamtsleiter in der Sitzung folgende Hinweise: Zone I umfasse alle Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie die Gewerbegebiete. Zu Zone II zählten Steilstrecken, Busstrecken und verkehrswichtige Ortsstraßen. Zur dritten Zone gehörten Straßen ohne gesetzliche Räum- und Streupflicht.

In die Kategorie I falle aber auch die Gehwegräumung und der sogenannte Handstreueinsatz. Dieser sei an Stellen, die für Fußgänger verkehrswichtig und gefährlich sind, vorzunehmen. Dazu zählten: verkehrswichtige Gehwege, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Zuwegungen sowie Eingänge zu öffentlichen Gebäuden. In der Zeit vom 1. November bis 31. März stelle der Kontrolldienst fest, ob geräumt oder gestreut werden müsse.

Die zu kontrollierenden Straßen sind: in Zimmern die Steilstücke im Großen Grund und der Pulverweg, in Horgen die Fichtenstraße und die Alte Hausener Straße, in Flözlingen die Bergstraße und die Bühlstraße sowie in Stetten der Heideweg und die Stumpenstraße.