Abschüssiges Gelände Richtung Süden macht das Bauen in einem Teil der Erfurter Straße im Baugebiet "Zimmern – Ost III" nicht ganz einfach. Foto: psw Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungsplan: Pflanzgebot an dieser Stelle sinnvoll

Zimmern o. R. (psw). Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat sich der Zimmerner Gemeinderat mit einem Bauvorhaben in der Erfurter Straße befasst. Dabei ging es nicht mehr um das Gebäude, sondern um die Errichtung einer Stützmauer.

Hintergrund: Das Baugrundstück ist im südlichen Bereich mit einem Pflanzgebot belegt. Und in diesem Bereich, das sagt der Bebauungsplan aus, dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden. Eine Befreiung wäre erforderlich. Die Topografie ist dort nicht ganz einfach. Das Gelände fällt im südlichen Bereich ab. Eine Abböschung ist deshalb notwendig.

Abgeänderte Planung auf dem Ratstisch

Die vom Bauherrn ursprünglich angedachte Ausführung mit L–Steinen hatte das Gremium in einer der jüngsten Sitzungen verworfen. Wegen der dort angrenzenden Grünflächen (Senke im Gewann "Spitaläcker") sieht der Gemeinderat das Pflanzgebot dort grundsätzlich als sinnvoll an. Das Gremium hatte dem Bauherrn aber zugleich auch Lösungsansätze signalisiert.

Mit einer leicht abgeänderten Planung kam das Bauvorhaben wieder auf den Ratstisch. Die Abböschung soll mit Beton–Pflanztrögen in der Farbe Anthrazit erfolgen.

Christine Löffler trug pflanztechnische Gesichtspunkte vor. Der Bauherr müsse Sorge tragen, dass die Bepflanzung in den Trögen anwachsen und sich halten könne, forderte sie. Der Bereich müsse zugewachsen aussehen, lautete der allgemeine Tenor. Dies sei nur zu erreichen, wenn die Tröge in einem entsprechenden Versatzmaß angeordnet würden, bemerkte Wolfgang Schmutz. Ansonsten verbliebe nicht genügend Pflanzfläche. Diese Anregung fand sich im vom Bauamtsleiter Otto Haller formulierten Beschlussvorschlag wieder. Die Steine müssen jetzt so versetzt werden, dass die Hälfte des Pflanztrogs bepflanzt werden kann. Der anwesende Bauherr nahm davon Kenntnis, auf was es dem Gremium bei dieser Abböschung ankommt. Die Ratsmitglieder Winfried Praglowski und Elke Müller konnten sich damit nicht anfreunden und versagten der Befreiung die Zustimmung.