Wulffs Anwalt lehnt eine Veröffentlichung der Anfragen zur Kredit-Affäre seines Mandanten ab.

Berlin - Der Anwalt von Bundespräsident Christian Wulff lehnt eine Veröffentlichung der Fragen und Antworten zu der Kredit- und Medienaffäre des Staatsoberhauptes ab.

In einer am Mittwoch vorgelegten Stellungnahme von Rechtsanwalt Gernot Lehr heißt es, eine Offenlegung der Anfragen von Journalisten würde deren Recht am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse- oder ziele verletzen. "Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir aus Rechtsgründen daran gehindert sind, den Schriftverkehr mit den Medienvertretern zu veröffentlichen."

Schriftverkehr falle unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

Wulff war erneut unter Druck geraten, weil er vor einer Woche im Interview von ARD und ZDF angekündigt hatte: "Morgen früh werden meine Anwälte alles ins Internet einstellen. Dann kann jede Bürgerin, jeder Bürg er jedes Details zu diesen Abläufen sehen und bewertet sehen, auch rechtlich." Wulffs Anwalt legte am folgenden Tag aber nur eine sechsseitige Zusammenfassung zur Kreditfinanzierung von Wulffs Eigenheim und zu diversen Urlaubsreisen vor.

Nach Lehrs Angaben sind inzwischen über 500 mündliche und schriftliche Anfragen in Bezug auf Christian Wulff eingegangen. Nur einige wenige davon seien offen und würden in Kürze beantwortet. Die Antworten stünden den anfragenden Journalisten zur Verfügung und dienten der Information der Öffentlichkeit. "Die jeweils anfragenden Medien entscheiden, welche Antworten sie für öffentlichkeitsrelevant halten und nehmen entsprechende Veröffentlichungen vor."

Der im Auftrag eines Mandanten geführte Schriftverkehr und die Gespräche zwischen Anwälten und Dritten fielen unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, heißt es weiter. Auch Dritte, die sich mündlich oder schriftlich an Rechtsanwälte wenden, haben einen Anspruch darauf, dass diese Kommunikation und dieser Schriftverkehr einschließlich ihrer Kontaktdaten nicht veröffentlicht werden.