Ein Nagolder Wirt hatte sich vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung eines städtischen Vollszugsbeamten zu verantworten. Foto: Heiko Hofmann

Schon ärgerlich, so ein Strafzettel. Ein Nagolder Wirt musste sich vor dem Amtsgericht verantworten – nicht wegen des Strafzettels. Er hatte den städtischen Ordnungsbeamten beleidigt.

Zum Ein- und Ausladen von Waren stellte der Wirt sein Auto direkt vor dem Gastrobetrieb in der Nagolder Innenstadt ab. Wenn der Vorgang nur fünf oder zehn Minuten dauerte, verzichtete er auf das Lösen eine Parktickets. Und manchmal wurde die zulässige Parkzeit auch überschritten.